/ Staat soll für Kunstfehler haften
Überschwänglich, aufdringlich, überdimensionierte, die Aufmerksamkeit erheischende Bilder von Symbolen des medizinischen Berufs, Slogan-mäßige Titel in Fettdruck und großer Schrift, populistische, den Arztberuf abwertende Kommentare, die einen der Urinstinkte des Menschen, die Angst, strapazieren – das Ärztekollegium, die Berufskammer der Ärzteschaft, ist mit der Berichterstattung der Medien über rezente Gerichtsprozesse gegen Ärzte unzufrieden.
Es gebe wohl wie in jedem Beruf Fehlverhalten und Fehler, doch die Art, wie darüber berichtet werde, gefährde das Prinzip bei der Handhabung von gesundheitlichen Problemen, nämlich das des Vertrauens und der Diskretion zwischen Dienstleister und Pflegeempfänger, so das Ärztekollegium in einem Schreiben an die Redaktion.
Der Arzt sei zuständig für die Behandlung, die er seinem Patienten verschreibt, aber nicht für alle Risiken, die jeder Behandlung innewohnen. Und er sei nicht ergebnisgebunden, sondern müsse seine Kompetenz bei der Ausübung des Berufs zeigen. Wenn der Risikofall eintritt, kann es zum Schaden kommen, ohne dass ursprünglich ein Fehler vorgelegen habe, so die Berufsvertretung der Ärzte. Der ärztliche Kunstfehler wird nach allgemeiner Praxis finanziell beglichen.
Entschädigung von Kunstfehler
Die Entschädigung von Kunstfehlern muss laut Ärztekollegium gesetzlich geregelt werden. Gesundheitskasse, Versicherungen und der Staat, die ein derartiges System schaffen und finanzieren könnten, sind nach Ansicht des Ärztekollegiums nicht sonderlich daran interessiert. Bleibt derlei System aus, werde das Ausüben des medizinischen Berufs weiter erschwert, die Ärzte werden sich defensiver verhalten, was für die Gesellschaft noch teurer wird.
Das Ärztekollegium sieht die Entschädigung für Kunstfehler als Gegenwicht zu den Rechten und Pflichten der Patienten und der medizinischen Dienstleister, wie sie im diesbezüglichen Gesetzentwurf vorgesehen sind. Die Forderungen nach einem öffentlichen Fonds für Kunstfehler ist eine langjährige Forderung der Ärzte-und Zahnärztevereinigung AMMD.
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