/ Sozialgipfel: Kurzarbeit und Schulgänger

Konkretes wollen sie in den kommenden Wochen beschließen.
Das Treffen fand vor dem Hintergrund einer sich seit Monaten verschlechternden Arbeitsmarktlage statt. Ende März waren 12.860 Personen bei der Arbeitsmarktverwaltung eingetragen. Kurzarbeit wurde für nahezu
10.000 Beschäftigte beantragt. Kurzarbeit wahrt sie vor dem Absturz in die Arbeitslosigkeit, bedeutet für die Betroffenen jedoch Lohneinbußen von 20 Prozent.
Dieser Lohnersatz bei Kurzarbeit soll auf neunzig Prozent angehoben werden, wenn der Beschäftigte sich beruflich weiterbildet. Unklar ist jedoch bisher, wer diese Fortbildung organisieren wird. Das könnten die Unternehmen selbst sein mit einem betriebsinternen Weiterbildungsprogramm. Weiterbildung bieten
jedoch auch die „Chambre des salariés“, die Adem oder das nationale Weiterbildungszentrum.
Junge Schulabgänger will man dank Praktikas in den Betrieben oder durch die Aufnahme einer Lehre vor der Arbeitslosigkeit schützen. Die Beschäftigungsinitiativen sollen verstärkt unqualifizierte Stellensuchende
betreuen und ausbilden.
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