Sozialbüros : Weniger Zentren für bessere Hilfe

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Ab 1. Januar wird die Zahl der Sozialbüros drastisch gesenkt. Von den 116 „Offices sociaux“ bleiben nur noch 30 übrig, die aber besser funktionieren sollen. Tageblatt.lu hat bei einigen betroffenen Gemeinden nachgefragt.

Die  neuen regionalen Sozialbüros sollen informieren und beraten. Notleidende können jedoch auch  materielle oder finanzielle Hilfe beantragen. Sozialarbeiter prüfen, wie dem Hilfesuchenden geholfen werden kann. Er hat auch die Möglichkeit, den Antragsteller an anderen spezialisierten Dienststellen wie die Ligue Médico-Sociale weiterzuleiten. Die Sozialbüros sollen helfen, die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, so die offizielle Zielsetzung.

Ein großer Vorteil der Regionalisierung der Sozialbüros sei, dass der Hilfesuchende nicht mehr  abhängig vom „guten Willen“ einer Gemeinde sei, so die Verantwortlichen der Sozialbüros in Wiltz, Ettelbrück und Hosingen gegenüber tageblatt.lu Der Bürger hätte ab dem 1. Januar 2011 ein Recht auf soziale Hilfe.

Das neue System stelle eine Verbesserung dar, weil es professioneller sei. Eine Gefahr sei laut  Claude Hilbert, Verwalter des „Office social“ von Ettelbrück, dass der Kontakt mit dem Kunden verloren geht.
Siehe auch:
30 Anlaufstellen für Menschen in Not

Ettelbrück

Das neue Sozialbüro in Ettelbrück hat 27.000 potenzielle Kunden. Weil die Stadt jedoch über einen  gut funktionierenden Sozialdienst verfügt, hat man mit der Zusammenlegung der Gemeinden Ettelbrück, Diekirch, Bettendorf, Bourscheid, Colmar-Berg, Erpeldingen, Feulen, Mertzig und Schieren in einer einzigen Struktur  keine Probleme. „Wir haben uns schon seit zwei Jahren darauf vorbereitet“, erklärte Claude Hilbert. Vier Sozialarbeiter arbeiten ganztägig im Sozialbüro von Ettelbrück. Eine Sozialarbeiterin wird halbtägig angestellt. Dazu kommen zwei Angestellte, die sich um alle administrativen Fragen kümmern. Das Büro in Ettelbrück ist der Hauptsitz.

Vorgesehen ist eine Filiale in Diekirch. Andere Zweigstellen könnten hinzukommen. Alles hänge von der Anzahl der Anfragen ab, so Hilbert. Die genaue Organisation werde in den nächsten Wochen ausgearbeitet. Das Sozialbüro der Patton-Stadt (40, avenue Salentiny) ist werktags von 8.30 bis  11.30 Uhr geöffnet. Hilfesuchende können jedoch auch einen Termin vereinbaren.

RESONORD

Das Sozialbüro, das die größte Fläche abdecken muss, ist das von Hosingen. Im so genannten RESONORD haben sich 14 Gemeinden der Kantone Clerf und Vianden (Clerf, Consthum, Eschweiler, Heinerscheid, Hoscheid, Hosingen, Kiischpelt, Munshausen, Putscheid, Tandel, Ulflingen, Vianden, Weiswampach und Winkringen) zusammengetan. Der Sitz des regionalen Sozialbüros befindet sich in Hosingen. Um die immense Fläche jedoch abdecken zu können, werden in Vianden und in Winkringen zwei Filialen eröffnet. 

RESONORD zählt 21.294 potenzielle Kunden. Drei bis vier Sozialarbeiter kümmern sich um die Bedürftigen. Das regionale Sozialbüro versteht sich auch als  Informations- und Beratungszentrum für alle soziale Belange. Geplant ist auch eine Internetplattform.  Das Personal des RESONORD wurde bereits im Herbst 2010 eingestellt. Auf diese Weise soll eine  bestmögliche Vorbereitung und praktische Umsetzung garantiert werden, erklärte ein Verantwortlicher des Sozialzentrums.

Wiltz

Wiltz beherbergt ebenfalls ein regionales Sozialbüro. In diesem sind neben Wiltz die Gemeinden Bauschleiden, Esch/Sauer, Goesdorf, Heiderscheid, Stauseegemeinde, Neunhausen und Winseler vertreten. Die regionale Zentrale ist für etwa 13.000 Einwohner verantwortlich und beschäftigt zwei Sozialarbeiterinnen, die in Wiltz ihr Büro haben. Auch hier soll das Büro während den Bürostunden geöffnet sein. Die genauen Öffnungszeiten sind noch nicht bekannt, so René Daubenfeld, einer der Verantwortlichen der Struktur am Mittwoch gegenüber tageblatt.lu

Das System sei professioneller organisiert und sei ausbaufähig. Es bestehe jedoch auch das Risiko, dass die Kosten in die Höhe schnellen. Eine weitere Befürchtung: Immer mehr Menschen und auch Gläubiger könnten die Dienstleistung „missbrauchten“, weil eine Abweisung des Dossiers erheblich erschwert würde. Dabei sei im Gesetz ganz klar eingeschrieben worden, dass Gläubiger zuerst alle anderen Rekursmöglichkeiten ausgeschöpft haben müssen, bevor sie sich ans Sozialbüro wenden.

Informationen über die 30 Sozialbüros gibt es in den aktuellen Zentren, beim Familienministerium, beim Innenministerium, bei allen Gemeinden, beim Roten Kreuz und bei der Ligue Médoco-Sociale.

rh