/ Sotel setzt sich durch

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung der Richter aus erster Instanz aufgehoben und damit auch die Entscheidung des Bürgermeisters von Sanem, den Bau einer unterirdisch verlaufenden Starkstromleitung zu verbieten.
Die vom Stromversorger Sotel zu errichtende Leitung soll das Luxemburger Stromnetz an das französische anbinden und insbesondere der Belieferung von ArcelorMittal mit preisgünstigerem Nuklearstrom aus Frankreich dienen. Gegen diesen Bau haben seit Anbeginn an Umweltschutzverbände protestiert, zumal das Vorhaben teilweise durch eine Naturschutzzone Natura 2000 führen soll, die zwischen Differdingen und der französischen Grenze liegt. In Mitleidenschaft gezogen würde auch Gelände der Gemeinde Sanem. Deren Bürgermeister hatte sich zum Fürsprecher besorgter Bürger gemacht und der Sotel die Baugenehmigung verweigert unter dem Vorwand, das Projekt verstoße gegen den Raumgestaltungsplan der Gemeinde. Der sieht vor, dass eine Starkstromleitung mindestens fünfzig Meter von der nächsten Behausung führen muss. Das Sotel-Vorhaben würde sich jedoch stellenweise auf bis zu fünf Meter an Anrainer-Häuser nähern.
Nur für Überlandleitungen
Den Einspruch der Sotel beim Verwaltungsgericht gegen die Bürgermeister-Entscheidung hatten die Richter in erster Instanz zurückgewiesen. Anders nun der Gerichtshof. In ihrem Urteil vom 7. Juni interpretieren sie die strikte Auslegung des Raumnutzungsplans restriktiver. Die 50-Meter-Regel soll demnach nur für Überland-Leitungen gelten, nicht jedoch für unterirdisch verlegte.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, eine der aktivsten Gegnerinnen des Projekts, spricht von einem skandalösen Urteil. Es handele sich eindeutig um ein politisches Urteil. Der Gerichtshof habe klar die Interessen von multinationalen Gesellschaft über die der Bürger gestellt, heißt es.