Sieben Jahre nach einem brutalen Raubüberfall fällt das Urteil: zweimal drei Jahre Gefängnis

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Sieben Jahre nach einem bewaffneten Raubüberfall mussten sich jetzt zwei Männer, S. und K., vor dem Bezirksgericht in Diekirch verantworten – wo das mutmaßliche Opfer als Zeuge geladen war.

Von unserem Korrespondenten Carlo Kass

Fünf Stunden lang sei er mit den Fäusten und einem zur Waffe umfunktionierten Fahrradlenker geschlagen worden, hat der Mann vor Gericht ausgesagt. Ebenso soll er mit einem Bügeleisen verbrannt worden sein. Die Täter hätten so 1.000 Euro von ihm erpressen wollen, die sie aber nicht bekamen. Anschließend ließen sie, so das Opfer, zwei DVDs und ein Handy mitgehen.

Der Verteidiger von K. stellte bei seiner Befragung des Zeugen „widersprüchliche Aussagen“ fest und bedauerte, dass die Ermittler keinen weiteren Spuren nachgegangen seien, weshalb es an materiellen Beweisen fehle. Er forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Der öffentliche Ankläger konnte sich nur sehr schwer gegen den Vorwurf der lückenhaften Ermittlungsarbeit verteidigen und gab zu, in der Verhandlung neue Informationen vom Opfer gehört zu haben. Er schloss den Gebrauch von Waffen aus und forderte trotzdem fünf Jahre Haft für S. und drei Jahre für K.

Am 7.3.2019 wurde S., der nicht vor Gericht erschienen war und somit jegliche Bewährungsfrist verspielt hatte, zu drei Jahren Gefängnis und K. zu drei Jahren Haft mit integraler Bewährung verurteilt. Außerdem müssen beide dem Opfer je 500 Euro Schadenersatz (mit legalen Zinsen vom 16. Februar 2012 an gerechnet) und 250 Euro für die Prozesskosten bezahlen.