Gefahrenzone Waschanlage: Luxemburger Gericht verhandelt über tödlichen Unfall

Gefahrenzone Waschanlage: Luxemburger Gericht verhandelt über tödlichen Unfall
In den Waschanlagen in Luxemburg gelten strenge Auflagen, um Unfälle zu vermeiden. Foto: Editpress/Alain Rischard

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Vor dem Gericht in Diekirch ging es um einen tödlichen Unfall in einer Autowaschanlage. Hier drängt sich die Frage auf, wer denn eigentlich für die Überprüfung der Zulassung und der Sicherheit des Betriebes solcher Anlagen zuständig ist? Die Antwort: Es sind gleich mehrere Instanzen: nämlich die Gewerbeinspektion, das Umweltministerium und ganz besonders das Institut für Zulassung und Sicherheit (Ilnas).

Autowaschanlagen erfreuen sich großer Beliebtheit, wie jeder feststellen kann, der sich spontan entscheidet, seinen Wagen auf Hochglanz bringen zu lassen. Dass sie auch eine Gefahr für den Menschen sein können, zeigt der Prozess um den Tod eines 76-jährigen Mannes vor vier Jahren in einer Waschanlage im Norden des Landes.

Dabei unterliegen solche Anlagen strengen Sicherheitsnormen. Wenn diese vom Betreiber und vom Kunden eingehalten werden und zudem der gesunde Menschenverstand mitspielt, kann eigentlich nichts schiefgehen.

Sicherheit gewährleisten

So steht zum Beispiel auf Guichet.lu zu lesen: „In den Betriebsgenehmigungen für klassifizierte Einrichtungen werden die Bedingungen für die Ausführung und Nutzung festgelegt, die als notwendig erachtet werden, um die Umwelt zu schützen und die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft im Allgemeinen zu gewährleisten.“

Autowaschanlagen sind im Rahmen der Kommodo-Bestimmungen eine Klasse-3-Einrichtung, erklärt Marco Boly, Direktor der Gewerbeinspektion (ITM). Das bedeutet unter anderem, dass gleich mehrere Instanzen für das Einhalten der unterschiedlichen Auflagen zuständig sind.

So überprüft die ITM die Sicherheit, was den Umgang der Arbeitnehmer mit der Waschanlage anbelangt. Dann ist das Umweltministerium zuständig für sämtliche Auflagen in Sachen Umweltschutz. Dazu gehört zum Beispiel die Entsorgung des bei der Wäsche benutzten Wassers.

Ilnas überwacht Autowaschanlagen

Eine wichtige Rolle spielt das Luxemburgische Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen, kurz Ilnas. Dieses Institut untersteht dem Wirtschaftsministerium. Seine Aufgabe besteht unter anderem in einer Marktüberwachung und der Überprüfung der CE-Konformität gemäß geltenden EU-Vorschriften und der nationalen Gesetzgebung. Dazu gehören auch Autowaschanlagen und die Sicherheit derer Kunden.

Im Prinzip ist zwischen zwei Arten von Autowaschanlagen zu unterscheiden. Zum einen gibt es jene, in die man mit seinem Wagen einfährt, bei einem Mitarbeiter zahlt und sitzen bleibt, während eine Art Förderband das Auto sozusagen von Etappe zu Etappe weiterbewegt. Am Ende fährt man mit seinem Wagen aus der Waschanlage raus und das war’s.

Zum anderen gibt es die Selbstbedienungsanlagen, in die man mit dem Auto einfährt, dieses stehen lässt und dann in einem separaten Raum den Waschvorgang mittels im Voraus gekaufter Jetons oder Karten in Betrieb setzt. In diesen Anlagen darf man nicht im Auto sitzen bleiben und auch das Betreten der Anlage ist untersagt, solange sie in Betrieb ist. Der Betreiber einer Anlage muss auf das Beachten dieser Anordnungen aufmerksam machen und auf mögliche Gefahren hinweisen. Mit stichprobenartigen Kontrollen überprüft die Ilnas das Einhalten der Bestimmungen.

EU-Vorschriften

Bei der Waschanlage in Koetschette hätten Hinweisschilder, die ein Betreten während des Betriebes untersagen, gefehlt, heißt es. Auch seien die Türen zur Anlage während des Waschvorgangs nicht geschlossen gewesen. Zudem habe es kein System gegeben, das den Betrieb unterbricht, sobald jemand die Anlage betritt. So ist dann auch zu erklären, dass ein Mann während des Waschvorgangs zu seinem Wagen gehen konnte, wo er dann zwischen laufender Maschine und Auto eingeklemmt und tödlich verwundet wurde.

Die fehlende oder mangelnde Ausstattung der Anlage sei nicht konform mit den europäischen Vorschriften, stellt Ilnas fest, und so steht es auch im Bericht eines Mitarbeiters der ITM, der für ein Gutachten hinzugezogen wurde. Deshalb mussten sich in Diekirch der Hersteller der Anlage, die Firma, die sie aufgebaut hat, und der Betreiber vor Gericht verantworten. Im Dezember soll das Urteil fallen.

Foto: Editpress/Alain Rischard

In den Waschanlagen in Luxemburg gelten strenge Auflagen, um Unfälle zu vermeiden
Leila
13. November 2019 - 19.51

Waren Sie dabei als es passierte? Zu behaupten, dass der Verunglückte in die laufende Maschine läuft und ihm ausreichende Intelligenz abzusprechen ist wahrhaft ein starkes Stück! Ich habe noch nie gesehen, dass die Bürsten ohne Wasser rotieren und da soll er zum Wagen gegangen sein? Sie haben vielleicht Phantasie... Alle Waschstraßen sollten einheitlich sein: entweder im Wagen bleiben oder den Wagen während des Waschvorgangs verlassen. Sehr richtig, wie Sie anmerken: "Sorry, Null Verständnis für Menschen die nicht Nachdenken können."...bevor man solchen Quark von sich gibt!

en einfache Bierger
13. November 2019 - 14.21

100% Ihrer Meinung @ Leila. Dieser Kommentar von Jugel strotzt vor Pietätlosigkeit und Dummheit!

Jochen Unterschwelger
13. November 2019 - 9.06

Ein schrecklicher Unfall, dem man natürlich keinem wünscht ! Aber: Mit dem Besitz oder Nicht-Besitz von einem Führerschein hat das jawohl nichts zu tun. Wohl mehr mit dem Besitz von ausreichender Intelligenz, so hart das auch klingen mag. Wer in eine laufende Großmaschine (Ob Waschanlage, Mähdrescher oder Industrielle Maschinen) hineinläuft, braucht sich doch wohl nicht zu wundern wenn schwere Verletzungen oder gar schlimmeres, wie hier, passiert. Sorry, Null Verständnis für Menschen die nicht Nachdenken können. Ein Fall für den "Darwin-Award" , diese Audio-Reihe beschreibt massenweise saudumme Handlungen von Menschen die zum Tode geführt haben.... Ganz Ehrlich, es tut einem natürlich Leid , aber Verständnis für solch dumme Aktionen habe ich nicht, und leider Gottes muß man letztendlich dazu nur folgendes sagen, selbst schuld - so hart das auch klingen mag.

n der Parad
13. November 2019 - 8.55

....Jugel,sie werden auch mal alt,hoffentlich klopfen dann Parkinson und Alzheimer nicht an eure Tür.Die letztzn Zeilen eures Kommentars hätten sie sich sparen sollen denn ziemlich überflüssig und ...pardon...dumm!

Leila
12. November 2019 - 23.04

Im Übrigen ist Ihr (überflüssiger) Kommentar mehr als respektlos gegenüber den Angehörigen des Opfers.

Leila
12. November 2019 - 22.55

Sie können sicher sein: Sie sind schneller 76 als Sie realisieren werden. Glauben Sie wirklich, dass Sie dann Ihren Lappen freiwillig schon vorher abgeben? Ich wette: NEIN!

Jugel
12. November 2019 - 17.01

"Hier drängt sich die Frage auf, wer denn eigentlich für die Überprüfung der Zulassung und der Sicherheit des Betriebes solcher Anlagen zuständig ist?" Mir scheint es eher, dass sich die Frage aufdrängt wieso dieser Mann noch einen Führerschein hatte.

Nomi
12. November 2019 - 15.17

Firwaat net einfach eng Instanz ze beobtragen fir all d'Kontrollen vun so'u Anlagen ! Daat geif di schwarz Zonen teschend den Verwaltungen verhenneren !