Eine hierzu von der Landesregierung und Luxemburg getroffene Vereinbarung sei am Freitag in Kraft getreten.
Bereits erworbene Leistungen würden nach eindeutigen Vorgaben, die in einer sogenannten „Äquivalenzliste“ fixiert seien, anerkannt.
Zuständig für die formale Anerkennung seien weiterhin in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier und in Luxemburg das Erziehungsministerium.
Mehr Durchlässigkeit
„Mit der Gemeinsamen Erklärung haben wir unsere ohnehin schon gute Zusammenarbeit auf dem Bildungssektor weiter intensiviert und tragen dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger – gerade in den Grenzregionen – nach mehr Durchlässigkeit Rechnung“, betonte die luxemburgische Bildungsministerinnen Mady Delvaux-Stehres.
Die rheinlandpfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen bezeichnete die Vereinbarung als „Beitrag zur Erweiterung der grenzüberschreitenden Mobilität“. Die Liste schaffe Transparenz für Eltern, Schüler und Schulleitungen.
(dapd)
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