„Schrassig ist ungeeignet für Minderjährige“

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Die luxemburgische Menschenrechtskommission hat vor kurzem ihren Geschäfts bericht 2008 veröffentlicht. In diesem nimmt sie sich sozialer Dossiers an, die von der Regierung zum Teil unbeachtet bleiben. / Dhiraj Sabharwal

Der falsche Umgang mit minderjährigen Delinquenten und deren Inhaftierung in der Strafanstalt Schrassig sind zentrale Anliegen der Menschenrechtskommission.

Die „Commission consultative des droits de l’Homme“ (CCDH) beklagt, dass „die nationalen Autoritäten seit 15 Jahren nur teilweise und unbefriedigend Maßnahmen“ beschlossen haben, die sich mit der Inhaftierung krimineller Minderjähriger auseinandersetzen. Im Bericht der CCDH heißt es, dass die luxemburgische Regierung die Aufrufe internationaler Organe wie der Vereinten Nationen oder auch des ehemaligen Kommissars für Menschenrechte des Europarates, Alvaro Gil-Robles, überhört habe. „Ein spezialisiertes Zentrum zur Internierung straffälliger Minderjährige“ sei notwendig, fordert beispielsweise der Kommissar.
Betrachtet man die Entwicklung inhaftierter Minderjähriger im „Centre pénitentiaire de Luxembourg“ (CPL) – die Luxemburger Strafanstalt in Schrassig –, so bleibt diese relativ konstant (siehe Grafik). Von 2000 bis 2007 schwankte die Zahl inhaftierter Jungen zwischen 21 und 38, bei den Mädchen zwischen zwei und sieben Insassinnen pro Jahr.
Der Bericht der CCDH stellt grundsätzlich infrage, dass minderjährige Straftäter im gleichen Gefängnis untergebracht werden wie volljährige, straffällig gewordene Täter, da die minderjährige Minorität zu kurz komme.

Im Gefängnis leben

Wie sehen die Lebensbedingungen und das soziale Umfeld minderjähriger Inhaftierter aus? Auch diesbezüglich übt die CCDH Kritik an den herrschenden Lebensstandards für minderjährige Insassen in Schrassig. Obschon es nicht am guten Willen der Akteure vor Ort und der Betreuer fehle, gebe es, laut dem Bericht der CCDH, unüberwindbare Mängel. Die Ursachen hierfür seien mangelnde Mittel, die verhindern würden, dass keine langfristigen Strategien entwickelt werden könnten, um die Minderjährigen pädagogisch korrekt und kontinuierlich zu betreuen.
Zweifellos plädiert die „Commission consultative des droits de l’Homme“ nicht dafür, dass die Insassen Unschuldslämmer sind und unter Ferien-ähnlichen Bedingungen leben sollten. Allerdings würden grundsätzliche Menschenrechte und Kinderrechte im Hinblick auf den Lebensalltag der Jugendlichen verletzt.
Beispiele hierfür seien Betreuer, die den Unterricht der inhaftierten Minderjährigen gestalten, aber nicht mit den Problemen der Kinder konfrontiert seien und ihren sozialen Hintergrund nicht kennen würden. Gemeinschaftsräume, die in einem schlechten Zustand seien und einen „entmenschlichten“ und „unpersönlichen“ Eindruck machten, zählen zu weiteren Kritikpunkten der CCDH.
Eines der Kernprobleme für die inhaftierten Minderjährigen sei aber vor allem, dass sie das Gefühl haben, dass „niemand Lust habe“, sich um sie zu kümmern. Allgemein fordert die CCDH, dass alle betroffenen Personen der Strafanstalt Schrassig, die mit den minderjährigen Problemfällen in Kontakt sind, eine Spezialausbildung erhalten müssten.