Säugling zu Tode misshandelt

Säugling zu Tode misshandelt

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Vor dem Berufungsgericht standen am Dienstag ein 27-jährigen Mann und seine 22 Jahre alte Ex-Lebenspartnerin. Sie sollen ihren gemeinsamen Säugling derart schlimm misshandelt haben, dass er an seinen Verletzungen gestorben ist.?

Am 9. August 2010 wurde das Baby geboren. 42 Tage später starb der Säugling im Krankenhaus wegen einer Schädelfraktur. Das Paar soll das kleine Kind mehrere Male misshandelt und teilweise so schlimm geschüttelt haben, dass es unter einem Schütteltrauma gelitten hat. Zudem wurden am Körper des Säuglings mehrere blaue Flecken festgestellt. Die beiden Beschuldigten, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zusammen sind, geben die Tat nicht zu, sondern schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Bekannt ist lediglich, dass die jungen Eltern nicht mit der Situation klargekommen sind. Die Mutter soll sich zudem unverantwortlich gegenüber dem Kind verhalten haben. Außerdem habe sie während der Schwangerschaft die regelmäßigen Kontrollen beim Frauenarzt nicht angetreten. Der psychiatrische Experte soll vor den Untersuchungsrichtern gesagt haben, dass die Frau eine pathologische Lügnerin sei. Der Kinderarzt hob während der Verhandlung hervor, dass man beim Säugling hauptsächlich blaue Flecken feststellen konnte.

Gestoßen und geschüttelt

Dem Arzt zufolge waren die Reaktionen der Eltern unterschiedlich, als sie erfahren haben, dass ihr Kind wahrscheinlich sterben würde. Die Beschuldigten sollen bei der Polizei ausgesagt haben, das Kind sei mit dem Kopf gegen den „Maxicosi“ gestoßen. Zudem sei es mit dem Kopf gegen die Decke gestoßen und habe so das Bewusstsein verloren. Der Angeklagte sagte angeblich bei der Polizei aus, dass er das Baby geschüttelt habe, so dass es sein Bewusstsein zurückerlangte.

In erster Instanz wurde klar, dass die hygienischen Zustände in der Wohnung der beiden Beschuldigten katastrophal gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Bezirksgericht eine 30-jährige Haftstrafe für die Mutter und eine lebenslange Haftstrafe für den Vater gefordert. Das Gericht verurteilte den Mann zu sechs Jahren und die Frau zu vier Jahren Gefängnis. In dieser Angelegenheit haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung Berufung eingelegt.

Kontradiktorische Aussagen

Die Aussagen in zweiter Instanz waren ähnlich wie jene vor dem Bezirksgericht. Vor den Richtern des Berufungsgerichtes schoben sich beide Angeklagte, wie bereits in erster Instanz, die Schuld in die Schuhe. Niemand will schuldig am Tod des Säuglings gewesen sein. Es kam vor dem Richterpult zu Streitereien zwischen beiden Angeklagten. Die Beschuldigte gab am Dienstag an, ihr Ex-Partner habe sie unter Druck gesetzt, deshalb habe sie verschiedene Versionen der Geschichte bei der Polizei und bei dem Untersuchungsrichter angegeben. „Warum sollte ich meinem eigenen Baby Verletzungen zufügen wenn ich das Kind über 39 Wochen ausgetragen habe?“, so die 22-jährigen Frau.

Der Angeklagte hingegen erklärte, dass er in der Beziehung „ferme ënnert der Schlapp stoung“ und nie etwas seiner eigenen Tochter angetan hätte. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft war der Meinung, dass beide Eltern mit dem Säugling überfordert waren. Ebenfalls war die Handlung vom „flying Baby“, also den Säugling in die Luft werfen um ihn anschließend wieder aufzufangen ein gefährlicher und lebensbedrohlicher Akt. Der Angeklagte hatte zugegeben, „flying Baby“ mit seinem Kind gespielt zu haben um es zu beruhigen.

Die Generalstaatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft für beide Elternteile.
Das Urteil wird am 12. Juli gefällt.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)