Reglemente zum Abschluss

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LUXEMBURG - Magerkost gab es am Mittwoch bei der letzten Sitzung der Noch-CSV-LSAP-Regierung. Verabschiedet wurden mehrere großherzogliche Reglemente.

Die CSV-LSAP-Regierung ist am Mittwoch zum letzten Mal zusammenkommen. Bereits nächste Woche soll die neue Mannschaft das Ruder übernehmen. Erwartungsgemäß kurz fiel die Tagesordnung dieses letzten Ministerrats unter dem Vorsitz von Noch-Premier Jean-Claude Juncker aus. Zu Diskussion standen lediglich Entwürfe über großherzogliche Reglemente.

Eine der beschlossenen Verordnungen sieht vor, dass die Straßenverkehrsordnung die Zwei-Rad-Elektroroller für eine Person (Segway) mit den Motorrädern gleichstellt. Die Fahrzeuge müssen mit einem Bremssystem ausgestattet sein, das auf beide Räder wirkt. Eine weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung betrifft die Mitarbeiter von Lieferdiensten, die für ihre Arbeit Motorräder oder Quads benutzen. Innerorts entfällt für Fahrer und Passagiere der Helmzwang weg, wenn sie öfters vom Fahrzeug steigen müssen und sie nicht schneller als 25 km/St fahren.

Raucherecken in den Gaststätten

Ein weiteres Reglement beschreibt die technischen Details der Anlage vor, mit denen der Raucherraum eines Wirtshaus ab kommenden Jahr ausgestattet werden soll. So muss das Ganze u.a. mit einem doppelten Filter ausgerüstet werden. Die Nachbarschaft darf nicht durch den Lärm der Filteranlage gestört werden.

An der Grundphilosophie sei nichts geändert worden, sagte Noch-Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo auf Anfrage. Der Raucherraum darf nicht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche der Wirtsstube einnehmen. Er muss hermetisch vom Nichtraucherraum getrennt sein und darf nicht als Transitraum dienen. Eine Bedienung im Raucherraum ist verboten.

Das vom Ministerrat verabschiedete Reglement ist weniger streng als vom Staatsrat gefordert. Die Hohe Körperschaft hatte u.a. ein generelles Rauchverbot während der Essenseinnahme vorgeschlagen.

Das Gaststättengewerbe hatte das Fehlen präziser Umsetzungsregeln des abgeänderten Nicht-Rauchergesetzes bemängelt, sodass eine schnelle Umsetzung der neuen Regelung erschwert würde. Das am Mittwoch verabschiedete großherzogliche Reglement soll bereits in den nächsten Tagen vom Großherzog unterschrieben werden.

Das abgeänderte Anti-Tabakgesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Bei Zuwiderhandlung droht dem Wirt eine Geldbuße zwischen 251 und 1.000 Euro.