Die Frist für ein Referendums-Antrag läuft am 29. Dezember ab. Premierminister Jean-Claude Juncker hatte den ersten Antrag des Bürgerkomitees wegen eines Formfehlers, abgewiesen. Jeannot Pesché muss 25000 Stimmen zusammenbekommen, um eine Volksbefragung über die Änderung von Artikel 34 der Verfassung zu erreichen.
LINK Einer gegen das Parlament |
Der Premierminister muss innerhalb von drei Tagen zustimmen. Das Begehren wird anschliessend öffentlich ausgetragen.
Die wahlberechtigen Bürger können sich dann in den Rathäusern in eine Liste eintragen, um sich für das Referendum auszusprechen. Erst dann kann ein Referendum durchgeführt werden. Sollte sich dabei eine Mehrheit gegen die Verfassungsrevision finden, wird Artikel 34 nicht abgeändert.
Das erste Votum des Parlaments vom 11. Dezember würde damit hinfällig, da die Bürger ihre Volksvertreter überstimmt hätten.
Wer steckt hinter Jeannot Pesché Ist Jeannot Pesché, einer der Initiatoren des Antrags für ein Referendum gegen die Verfassungsänderung, lediglich ein Strohmann? Tageblatt-Informationen zufolge wird Pesché von einem gewissen Fernand gesteuert. Der geheimnisvolle „Fern“ hält sich öfters aus familiären Gründen in Hamburg auf. Das war auch am vergangenen Wochenende der Fall. Pesché war angeraten worden, sich bis (heute) Montag diskret zu verhalten. |
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