Prozess zu bewaffnetem Überfall: Stümperhafte Ermittlungen?

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Am Montag mussten sich zwei Männer vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts Diekirch verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, vor sieben Jahren einen bewaffneten Raubüberfall begangen zu haben. Einer der Angeklagten war nicht erschienen, der andere wurde durch seinen Anwalt vertreten.

Von Carlo Kass

Das Opfer, das ebenso wie die Beschuldigten einem schwierigen Milieu entstammen soll und derzeit in Schrassig inhaftiert ist, war gestern als Zeuge geladen. Der Mann sagte aus, dass er fünf Stunden lang mit einem Fahrradlenker geschlagen worden sei. Anschließend seien ihm mit einem Bügeleisen Verbrennungen zugefügt worden. Die Täter sollen damals 1.000 Euro von ihm verlangt haben – da sie diese nicht bekamen, sollen sie irgendwann aufgegeben haben und geflüchtet sein, und zwar mit zwei DVDs und einem Handy als Beute.

Der Verteidiger meinte daraufhin noch während der Befragung, die Aussagen des Opfers seien widersprüchlich. Zudem sollen die Ermittler keinen weiteren Spuren nachgegangen sein. Auch in seinem Plädoyer ging er noch einmal darauf ein und meinte, dass hier derart schlecht recherchiert worden sei, dass hierdurch das Recht auf Verteidigung seines Mandanten bereits im Vorfeld untergraben worden sei. Diesbezüglich erinnerte er auch noch mal daran, dass sein Mandant eine Strafe von bis zu 20 Jahren Haft erhalten kann. Anschließend ging er im Detail auf die lückenhafte Akte ein.

Keine materiellen Beweise

Der Anwalt appellierte an die Ermessensbefugnis der Richter, in der Hoffnung, dass diese die Arbeit der Ermittler erneut mit den Aussagen des Opfers im Zeugenstand abgleichen. Er forderte dann die Anhörung der Polizistin – etwas, das der Vertreter der Staatsanwaltschaft als nicht notwendig betrachtete. Nach einer kurzen Pause erklärten die Richter, dass man die Ermittlerin nicht in den Zeugenstand rufen werde.

Der Verteidiger verzichtete auf eine Berufung in Bezug auf dieses Zwischenurteil und führte sein Plädoyer mit dem Argument fort, dass es keine materiellen Beweise in diesem Fall gebe, weshalb gewisse Zweifel berechtigt seien. Wegen stümperhafter Ermittlungen forderte er denn auch den Freispruch auf ganzer Linie für seinen Mandanten. Gegen den Vorwurf der lückenhaften Ermittlungsarbeit konnte der öffentliche Ankläger kaum etwas einwenden. Auch habe er gestern Aussagen vom Opfer gehört, über die er zuvor nicht in Kenntnis gewesen sei. Neusten Informationen nach bezweifele er so zum Beispiel den Einsatz von Waffen. Er forderte gestern insgesamt fünf Jahre Haft für einen der Angeklagten und drei Jahre für den zweiten sowie angemessene Geldstrafen. Das Urteil wird am 7. März gesprochen.