Prozess um Mordversuch: Frau mit Brotmesser lebensgefährlich verletzt

Prozess um Mordversuch: Frau mit Brotmesser lebensgefährlich verletzt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ein Mann musste sich am Montag vor der von Elisabeth Capesius präsidierten neunten Kammer wegen versuchten Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau mit einem Brotmesser schwer verletzt zu haben.

Von Carlo Kass

Der deutsche Gerichtsmediziner konnte auf umfangreiches Bildmaterial zurückgreifen, das noch vor der Notoperation aufgenommen worden war. Er sprach von lebensbedrohlichen Einschnitten an der Aorta und tiefen Schnittwunden in der Höhe des Mundes.

Der psychiatrische Gutachter ging von einer Affekthandlung aus Eifersucht und Angst, Frau und Tochter zu verlieren, aus. Nach der Tat schnitt sich der Mann die Pulsadern auf, um gemeinsam mit seiner Frau zu sterben. Der Beschuldigte sei jedoch keine Gefahr für die Gesellschaft.

Wie der Ermittler klarstellte, hatte die Frau laut Auswertung der Verbindungsdaten der Handys wohl eine freundschaftliche Verbindung mit einem anderen Mann, die aber rein platonisch war. Der erfahrene Zeuge sprach von einer typischen Beziehungstat ohne Emotionen.

Opfer bestätigt Fakten unter Tränen

Nachdem das Opfer die Fakten im Zeugenstand teilweise unter Tränen bestätigt hatte, forderte die Nebenklägerin verschiedene Gutachten zur Fixierung des Schadenersatzes. Eine Zeugin bestätigte dann auch, dass der Angeklagte seine Frau keinem anderen überlassen wollte. Daraufhin sagte der Freund des Opfers, als mutmaßlicher Auslöser des Eifersuchtsdramas, im Zeugenstand aus, dass der Beschuldigte ihn zur Rechenschaft ziehen wollte und erst wütend wurde, als er ihm versicherte, kein intimes Verhältnis mit seiner Ehefrau zu unterhalten.

Bei der Befragung des Beschuldigten, der kurz vor den Fakten an der Mosel spazieren ging, wurde festgehalten, dass er bei der Rückkehr mit Vorbedacht einen kleinen Umweg machte, um am Verbleib ihres Autos festzustellen, ob seine Frau bei ihrem vermeintlichen Freund war.

Haftstrafe von 15 Jahren gefordert

Das Plädoyer der Verteidigerin drehte sich vor allem um das Detail, dass ihr Mandant schon „wir sterben zusammen“ sagte, aber nicht „wenn ich dich nicht bekomme, soll auch kein anderer dich besitzen“, wie die Augenzeugen aussagten. Auch habe er seine Frau nicht töten wollen.

Sie bat um mildernde Umstände für ihren nicht vorbestraften Mandanten. Der öffentliche Ankläger sprach vom Durchschneiden der Kehle und dem darauf folgenden Selbstmordversuch, weil der Angeklagte davon überzeugt war, seine potenziell todbringende Tat ausgeführt zu haben.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 15 Jahren, davon fünf auf Bewährung mit der Bedingung, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Das Urteil wird am 20. März gesprochen.