Polygamie für Großverdiener

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LUXEMBURG - Die Petitionskommission des Parlaments befasste sich mit einem ausgefallenen Schreiben: eine Petition zur Einführung der Vielweiberei, aber nur für moslemische Großverdiener.

Die parlamentarische Petitionskommission versteht keinen Spaß in Sachen Ehe. Sie bekannte sich am Donnerstag zum Prinzip der Monogamie und lehnte den Antrag für eine Online-Petition ab, mit der die die Einführung der Polygamie gefordert wurde. Der Autor begründete seinen Vorstoß mit der Entwicklung der islamischen Finanz in Luxemburg: Polygamie als Zusatz zur islamischen Finanz demnach. Damit sollten muslimische „High-Net-worth Individuals“ (HNWI), also Großverdiener, nach Luxemburg gelockt werden. Ihnen sollte ein familiäres Umfeld angeboten werden, das konform zu ihrer Religion ist, so der Autor.

Angenommen wurde hingegen eine Petition, die die Begrenzung der Lautstärke der Musik in Kneipen, Diskotheken und Festen fordert, so Ausschusspräsident Marco Schank (CSV) Tageblatt.lu gegenüber.

Entlassung nach Mutterschaftsurlaub

Ebenfalls angenommen wurde die Petition von Liliana La Barbera – Rodrigues. Sie fordert, dass Mitarbeiter nach einem Eltern- und Mutterschaftsurlaub vor der Entlassung geschützt werden.

Eine weitere Petition, die grünes Licht erhielt, handelt über eine Reform des Punkteführerscheins.

Widerstand gegen illegale Taxifahrer

Auch die Petition über eine bessere Regulierung des Taxiwesens wurde von der Kommission angenommen. Hier wird die Regierung aufgefordert, dringend was gegen illegale Taxifahrer zu unternehmen. Die offiziellen Taxifahrer sprechen von nicht-anerkannten Taxifahrern, die ihnen die Arbeit kaputtmachen.

Schließlich wurde noch die Petition für die Nicht-Abschaffung der Mutterschaftszulagen und Erziehungsgeld angenommen.

Abgelehnt wurde die Petition, die eine „100 prozentige, faire transparente und ehrliche freie Kandidaten-Wahl über das Netz“ fordert. Der Initiator dieser Petition erhofft sich eine Wahlkampagne ohne Parteilisten, der Kandidat soll einzeln auftreten.

Die vom Ausschuss gebilligten Petitionen bedürfen noch der Zustimmung der Konferenz der Fraktionspräsidenten. Dann erst werden sie online geschaltet.