Petition per Mausklick

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Jeder Bürger kann fortan eine Petition via Internet beim Parlament einreichen. Vereinigt sie wenigstens 4.500 Unterschriften, wird eine öffentliche Debatte über das Thema geführt werden.

Die Chamber will mit der Zeit gehen, meinte der Präsident des Abgeordnetenhauses, Laurent Mosar. Auch sie müsse sich den neuen Medien öffnen. Eine dieser Öffnungen betrifft nun das Petitionsrecht, das reformiert wird.

Über das Internetportal der Chamber kann jeder in seinem Namen oder dem einer Organisation eine Petition einreichen. Die zuständige parlamentarische Kommission überprüft, ob dem Antrag ein allgemeines und nationales Interesse zugrunde liegt. Ist dies der Fall, wird sie während sechs Wochen online zugänglich sein. Während dieser Zeit kann jeder, der mindestens 15 Jahre alt ist und eine luxemburgische Kennnummer („matricule“) besitzt, die Petition online unterschreiben.

Online-Forum

Als „revolutionär“ bezeichnete der Abgeordnete und Vorsitzende des zuständigen Parlamentsausschusses, Camille Gira, die Tatsache, dass die Bürger auf einem Online-Forum des Parlaments zur Petition Stellung nehmen können. Man erhofft sich eine Streitkultur auf hohem Niveau. Rassistische Kommentare würden jedoch herausgefiltert, betonte Gira.

Vereinigt die Petition im Zeitraum von sechs Wochen wenigstens 4.500 Unterstützer, wird eine öffentliche Debatte darüber stattfinden. 4.500 notwendige Unterschriften finde er persönlich sehr viel, sagte Gira. Er könne sich vorstellen, dass diese Mindestzahl später auf 3.000 bis 3.500 gesenkt wird. Per Internet kann jeder den Stand der Unterschriften ablesen.

Falls es zu einer öffentlichen Debatte kommen sollte, wird diese in der Parlamentskommission im Beisein vom zuständigen Minister und von sechs Unterstützern der Petition stattfinden. Die Debatte wird von Chamber-TV im Beisein der Presse übertragen. Erhält ein solcher Antrag nicht die nötigen 4.500 Unterschriften, wird er als „pétition ordinaire“ behandelt. Diese wird nun auch modernisiert und kann per E-Mail eingesendet werden.

Antwortfrist

Wie bei den parlamentarischen Anfragen wird es auch in Sachen „Petitionen“ fortan eine Antwortfrist für Minister geben. Konkret bedeutet dies, dass ein Minister innerhalb von zwei Monaten Fragen der Petitionskommission beantworten muss, ansonsten diese ihn persönlich zu sich zitieren kann. Alle Dokumente (Gutachten, Protokolle) werden online einlesbar sein.

Da das Parlament offiziell am 7. Oktober aufgelöst wird, kommt das neue System erst in der kommenden Legislaturperiode zum Einsatz.

„Die neue Chamber wird dann aber über eines der modernsten Petitionsrechte der EU verfügen“, sagte stolz der Noch-Parlamentsvorsitzende Mosar.