Peters muss 160 Sozialstunden leisten

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Pierre Peters, der sich bereits mehrere Male vor Gericht wegen Aufruf zum Fremdenhass verantworten musste, wurde am Mittwoch von den Berufungsrichtern zu 160 Stunden im Dienst der Allgemeinheit verurteilt.

Der Gründer der in den 90er-Jahren aktiven „National-Bewegong“, einer rechtsextremen Partei, wird vorgeworfen er habe im Juli und August des vergangenen Jahres Flugblätter und Flyer vor allem an Landwirte verteilt. Auf diesen Flugblättern bot der heute 59-jährige Peters Hilfe bei den Steuererklärungen an.

Doch auf den Flyern standen auch Sprüche wie „Mir sinn den Auslänner ausgeliwwert“ und „Mir si Sklave vun den Auslänner“. Daraufhin erstattete die Bauernzentrale Anzeige gegen Peters. In erster Instanz wurde der Angeklagte zu sechs Monaten Haft verurteilt. Vor dem Berufungsgericht gestand Peters, dass er diese Flyer verteilt habe, doch dies sei ein Racheakt gegen die Bauernzentrale gewesen. Im Gegensatz zum Prozess in erster Instanz trat Pierre Peters etwas ruhiger vor die Richter. Er erklärte, dass er diese Flyer und Flugblätter aus der Wut heraus geschrieben habe: „Ich war mir nicht bewusst, dass ich mit dieser Ausdrucksweise eine solche Welle auslösen würde“, so Peters. Am Mittwoch nun wurde Pierre Peters zu 160 Sozialstunden verurteilt.