/ Patientenakte wurde manipuliert

Das kleine Unfallopfer wurde mit dem Medikament Diprivan ruhig gestellt, einem nur im klinischen Bereich eingesetzten Mittel, das die Moleküle Propofol enthält, die besonders bei Kindern das tödliche PRIS (Propofol-Infusionssyndrom) hervorrufen kann, was damals schon bekannt, aber schlecht dokumentiert war.
Der Verhandlungstag am Mittwoch bot weiteren Krankenschwestern die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Es war die Krankenschwester, die am Sonntagabend, also am zweiten Tag nach dem Unfall, ihren Dienst antrat, die am Mittwoch aussagte, dass die Temperatur des Kindes unter 36 Grad Celsius fiel.
Nachdem die Temperatur mit einer Heizdecke und anderen Methoden wieder gesichert war, habe sie gemeinsam mit dem Arzt das Mädchen untersucht, deren Pupillen auf Licht reagierten und deren Beine und Arme normale Reflexe zeigten.
Keine Diskussionen über die Gefahren
Die Frage der Vorsitzenden, ob einer der Ärzte ihr als langjährige Krankenschwester auf der Notstation einen Vorwurf im Zusammenhang mit ihrem Einsatz bei der kleinen Stéphanie gemacht habe, musste die beschuldigte Marianne W. verneinen, die ebenfalls aussagte, sie habe den Arzt gefragt, der sich damit einverstanden zeigte, das Diprivan zu reduzieren.
Im Allgemeinen wurden zum Zeitpunkt der Fakten keine Diskussionen über die Gefahren des Medikamentes Diprivan bei Kindern geführt. Dies war erst nach dem Tod der kleinen Stéphanie der Fall, so die Krankenschwester.
Arzt brieft Schwester zu ihrer Aussage
Der Staatsanwalt sprach die Krankenschwester darauf an, dass sie laut früheren Aussagen angab, die Blutwerte des Kindes seien schon am Sonntagabend extrem hoch gewesen, was aber in der darauf folgenden Diskussion mit den Verteidigern der Ärzte dahingehend relativiert wurde, dass dies erst am Montagmorgen der Fall gewesen sei.
Zum Schluss ihrer Aussage wies die Beschuldigte darauf hin, dass das Personal auf den Notstationen des „Centre Hospitalier du Luxembourg (CHL) damals total unterbesetzt war, was vor allem im Nachtdienst dazu führen konnte, dass man sogenannte „Bolusse“, also intensive Infusionsbeschleuniger, einsetzte, um Alarmsituationen zu vermeiden. Auch sprach sie abschließend die Schwächen der Kommunikation an.
Krankenschwester belastet behandelnden Arzt
Es war dann die beschuldigte Nathalie St., die ihre gesamte Karriere als Krankenschwester in der Reanimation absolvierte und den Dienst bei der kleinen Stéphanie am Montagmorgen aufnahm, die bestätigte, dass zu diesem Zeitpunkt das Diprivan laut verbaler ärztlicher Anweisung auf 7,5 lief, um sie am Nachmittag gegen 14 Uhr, wohl nachdem die hohen Fettwerte festgestellt wurden (Anm. d. R.), unter der Anweisung von Dr. Luc M. wieder auf 4,5 herunterzufahren.
Verblüfft zeigte sich die Beschuldigte, dass sie im Jahre 2007, nachdem sie das CHL bereits verlassen und nach Paris umgezogen war, vom gleichen Arzt am Handy angerufen wurde, der sie über die inzwischen angelaufene juristische Untersuchung informierte, von der sie keine Ahnung hatte, und ihr Anweisungen erteilte, was sie im Fall einer Anhörung zu sagen habe.
Krankenakte wurde post mortem manipuliert
Auch bestätigte sie, dass die Krankenakte post mortem ergänzt wurde. Daraufhin fragte der Narkosearzt Marc S. das Wort, um Präzisionen zu diesen Ergänzungen zu geben, die 2007 zusammen mit anderen CHL-Mitarbeitern getätigt wurden. Jedenfalls habe er die Akte nicht mit nach Hause genommen, wie er meinte, dass es im Prozess angeklungen war.
Auch wenn diese Aktionen sich im Nachhinein eher als kontraproduktiv erwiesen haben, bleiben trotzdem die Fragen offen, warum Ärzte post mortem eine Patientenakte manipulieren, um eine Dosis von 5 bis 7 auf 2 bis 4,5 herunterzufahren, und Krankenschwestern anrufen, um sich der für sie richtigen Aussagen vor dem Untersuchungsrichter zu versichern.
Der Prozess, der um eine Woche verlängert wurde, findet seine Fortsetzung nächste Woche mit den Plädoyers der Verteidigung.
- Pokal-Finalspiele - 23. Mai 2016.
- Untere Divisionen - 22. Mai 2016.
- BGL Ligue / Ehrenpromotion - 22. Mai 2016.