/ OGBL warnt vor voreiligen Entschlüssen
Die Ministerin will, dass das neue Gesetz schon zum nächsten Schuljahr in Kraft tritt, um den Studenten Planungssicherheit zu geben. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2013 fordert, die Diskriminierung von Grenzgängerkindern bei den staatlichen Studienbeihilfen zu beseitigen. Zudem soll darüber nachgedacht werden, die Studienbörsen in Darlehen umzuwandeln.
Dem Vizepräsidenten der Kommission, Ben Fayot (LSAP), zufolge ist der Zeitplan der Ministerin jedoch unrealistisch, da er zu kurz sei.
Aufgrund des Urteils hat der OGBL am Montag eine Dringlichkeitssitzung mit Hochschulministerin Martine Hansen beantragt. Diesmal müsse sich die Regierung die nötige Zeit nehmen, um eine angemessene, sozialgerechte, nachhaltige, das Gemeinschaftsrecht sowie andere Kriterien respektierende Lösung auszuarbeiten. Und dies müsse im Dialog mit den betroffenen Akteuren geschehen, schreibt die Gewerkschaft in einer Erklärung.
Lösungen im Dialog
Es gehe nicht an, noch einmal auf die Schnelle eine rein buchhalterische Lösung auszuarbeiten, die möglicherweise später zu neuen Problemen führe. Nach dem Urteil hatte die Hochschulministerin letzte Woche angekündigt, dass die Residenzklausel gestrichen werde und ein neues Gesetz notwendig sei. Hansen erklärte außerdem, bei einer Verdoppelung der Anzahl der Stipendienempfänger seien die aktuellen Bestimmungen nicht mehr tragbar.
Details bezüglich möglicher Änderungen gab die Ministerin aber noch keine. Zuerst müsse es Konsultationen geben.
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