Die Meldung hatte für zusätzliche Unruhe in den Politik- und Finanzmilieus gesorgt. Mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise beschuldigte die OECD Luxemburg, bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht kooperieren zu wollen. Das Land hatte sich bis dato geweigert, sich den OECD-Standards anzupassen, die einen Informationsausstausch zwischen Ländern vorsehen. Luxemburg landete auf eine graue Liste kooperationsunwilliger Staaten. Diees Kapitel wird am Dienstag Nachmittag definitiv der Vergangenheit angehören.
Im März 2009 kündigte Budgetminister Luc Frieden überraschend an, Luxemburgs Regierung habe beschlossen, sich den OECD-Normen bei der steuerpolitischen Kooperation zu beugen. Der Entscheidung waren Gespräche u.a. mit Österreich vorausgegangen.
Allzu kompliziert sollten sich die Arbeiten nicht gestallten. Es reichte bereits vorhandene Abkommen über Doppelbesteuerung zu ergänzen. Bis zum Depot des Gesetzprojekts im Parlament am 1. Oktober 2009 hatte sich Frieden bereits mit den USA, den Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Österreich, Norwegen, Belgien, die Schweiz, Island und die Türkei verständigt. Es folgten Absprachen mit Mexiko, Spanien und Deutschland.
Informationszugang unter bestimmten Voraussetzungen
Auf OECD-Standards getrimmte Doppelbesteuerungsabkommen wurden dann mit fünf weiteren Staaten unterschrieben: Armenien, Bahrain, Qatar, Monaco und Liechtenstein. Die Vereinbarungen vermeiden Steuerpflichtigen, für ein und dasselbe Einkommen gleich zweimal Steuern zahlen zu müssen – imHeimatland und im Staat, wo das Geld erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig soll Steuerbetrug verhindert werden.
Die OECD-Zusatz erlaubt es nun den Partnerstaaten, gezielt Informationen über einen Steuerpflichtigen in Luxemburg anfragen zu können. Mit der Einschränkung jedoch, dass das nur in präzisen und spezifischen Fällen möglich ist. Bloss das Netz auswerfen, um Informationen über mögliche Steuersünder zu fangen, erlauben die Konventionen nicht. Budgetminister Frieden hatte bereits im März 2009 von begründeten Verdachtsmomenten gesprochen, die vorliegen müssten. Dem Gesetzprojekt zufolge muss der anfragende Staat nachweisen, dass er sich die erwünschten Informationen nicht auf anderem Wege beschaffen kann. lmo
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