Die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP wähnt das Gesetz auf ihrer Seite. Nur sie als repräsentative Organisation kann die Prozedur einleiten, die zu einer Arbeitsniederlegung im öffentlichen Dienst führen kann, wenn der Streitfall den gesamten öffentlichen Dienst betrifft. Das hat die Gewerkschaft am Donnerstag betont. Ressortgewerkschaften, etwa im Schulbereich, dürfen dies nicht. Es sei denn der Streitfall betrifft ausschließlich ihren Bereich. Die CGFP stützt die Regierung in dieser Frage. Die hatte am Mittwoch nach einer Sitzung des Ministerrats den Lehrergewerkschaften SEW und Apess das Recht aberkannt, die Streikprozedur einzuleiten.
" class="infobox_img" />Keine Zensuren für die Lehrer.
Der Streit dreht sich um die Umsetzung einzelner Teile der Beamtenreform, insbesondere die Einführung des Bewertungssystems. Die Neufassung des Beamtenrechts war im Frühjahr zwischen Regierung und CGFP vereinbart worden. Seine Bestimmungen gelten für den gesamten Staatsapparat, doch SEW und Apess lehnen das Bewertungssystem für die Lehrer ab. Eine Einigung konnte auch am Dienstag bei einer Sitzung vor dem Schlichter nicht gefunden werden. Beamtenminister François Biltgen hatte beiden Syndikaten vorgeschlagen, dem Prinzip zuzustimmen und Einzelheiten der Umsetzung für den Schulbereich mit dem Unterrichtsministerium auszuhandeln.
Ein sektorieller Konflikt
Für SEW und Apess hat man es mit einem sektoriellen Konflikt zu tun. Kommt man sich bei der Schlichtung nicht näher, kann gestreikt werden. Laut CGFP und Regierung liegt jedoch überhaupt kein Streitfall vor. Also kann auch keine Streikprozedur eingeleitet werden. Laut SEW und Apess teile der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses die Ansicht von CGFP und Regierung keinesfalls. Seiner Meinung nach liege ein Streitfall in einem Bereich des öffentlichen Dienstes sehr wohl vor, heißt es auf der Internet-Seite des SEW am Donnerstag.
SEW und Apess hatten Anfang die Schlichtung beantragt. Das ungeliebte Bewertungssystem ist nur ein, wenn auch der größte Streitpunkt. Die Gewerkschaften kritisieren ebenfalls die Neuregelung bei der Entschädigung der Anwärter auf den Lehrerberuf.
De Maart

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