ProzessNotbremse in Zug ausgelöst: 50-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Prozess / Notbremse in Zug ausgelöst: 50-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten
 Symbolfoto: dpa/Christoph Soeder

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Weil er in der Zugtoilette heimlich geraucht hatte und dadurch die Notbremse ausgelöst wurde, muss sich ein Mann aus Luxemburg vor Gericht verantworten. Da die Notbremse nur bei Gefahr und echter Not gezogen werden darf, wurde Strafanzeige gegen den 50-Jährigen erstellt. Am Mittwoch musste er sich wegen Missbrauchs von Notrufen vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten.

Am 24. April 2020 wird ein Zug von Koblenz nach Luxemburg um 16.20 Uhr plötzlich gestoppt. Weil ein heimlicher Raucher auf der Toilette zu viel Zigarettenqualm produziert hatte, löste der Rauchmesser automatisch die Notbremse aus. 

Da das Rauchen in Zügen seit Jahren strikt verboten ist, wurde der Mann vom herbeieilenden Zugleiter gerügt. Laut Schilderung des Zugführers soll der Mann sehr ungehalten und uneinsichtig gewirkt haben. Als er wieder weg war, zog der 50-Jährige mutwillig die Notbremse. Der Zug wurde erneut abrupt zum Stehen gebracht. Bei 150 km/h hätte der Vorfall böse Folgen haben können. Beim Vorfall wurde niemand verletzt. Der unfreiwillige Stopp sorgte allerdings für Verspätungen.

Die Staatsanwaltschaft Luxemburg hat gegen den Angeklagten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und wegen Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen eingeleitet. 

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ein Bußgeld. Zudem soll der Beschuldigte die Verfahrenskosten tragen und für den entstandenen Schaden aufkommen. Durch den Vorfall musste ein neuer Bremsdruck hergestellt werden. Die CFL hatte schriftlich beim Bezirksgericht auf Schadenersatz geklagt. Der Vorsitzende Richter war aber während der Verhandlung nicht im Besitz dieser Nebenklage.

Das Urteil wird am 6. Mai gesprochen.