Die nur Luxemburgern vorbehaltene Festungen werden eine nach der anderen geschleift. Der Ministerrat hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf zugestimmt, der auch Nicht-Luxemburgern in Zukunft erlaubt, Notar zu werden. Das Land beugt sich damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Die europäischen Richter forderten Luxemburg auf, sich dem EU-Recht zu beugen. (Foto: Hervé Montaigu)
Die Richter hatten Luxemburg vorgeworfen, gegen EU-Regeln zu verstoßen. Notare seien nicht an der Ausübung der Staatsgewalt beteiligt, das Pochen auf die Luxemburger Staatsbürgerschaft für Notare sei eine Diskriminierung von Nicht-Luxemburgern. Und das ist laut EU-Vertrag verboten.
Laut Gesetzesprojekt müssen alle Kandidaten für den Notar-Beruf über ausreichende Kenntnisse der drei Verwaltungssprachen des Landes verfügen.
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