Neues Partnerschaftsgesetz, neue Rechte

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Seit dem 1. November sind sich "gepacste" und verheiratete Paare rechtlich noch näher gekommen.

Das Gesetz über die Anerkennung der Partnerschaft (dem sogenannten PACS) wurde am 9. Juli 2004 im Parlament verabschiedet. Jetzt, sechs Jahre später, wurde es abgeändert. Der neue Gesetzestext wurde am 3. August von den Abgeordneten angenommen und ist am 1. November in Kraft getreten.

Das neue Gesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung zwischen verheirateten Paaren und Paaren, die ihre Partnerschaft in der Gemeinde eingetragen haben, erklärte am Mittwoch  der Sekretär der APEC, Firmin Martiny. So erhalten „Gepacste“ dieselbe Anzahl an freien Tagen (6) wie Frischverheiratete, wenn sie ihre Partnerschaft eintragen lassen.  Wenn ein Kind eine Partnerschaft eingeht, erhalten die Eltern zwei freie Tage und im Falle des Todes eines Familienmitglieds ersten Grades (Eltern oder Kinder) dürfen jetzt auch „Partner“ drei Tage freinehmen.

Vermerk auf der Geburtsurkunde

Des Weiteren besteht jetzt die Möglichkeit, seine Partnerschaft in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Der Eintrag kann auch nachträglich vorgenommen werden. Schließlich sieht das Gesetz vor, die Partnerschaft von Ausländern, die sich in ihrem Heimatland „gepacst“ haben, ins Zivilstandsregister (répertoire civil) ihrer Wohngemeinde in Luxemburg einzutragen.

Laut Gesetz dürfen alle Menschen ihre Partnerschaft eintragen lassen, die „in der Lage“ sind, Verträge abschließen zu können. Sie dürfen nicht schon verheiratet sein oder sich in einer anderen, eingetragenen Partnerschaft befinden. Partnerschaften zwischen engen Familienmitgliedern sind verboten. Nicht-EU-Bürger müssen des Weiteren legal in Luxemburg leben.

Eingehen und auflösen

Eine Partnerschaft einzugehen ist einfach. Es reicht, sich bei der Gemeinde, wo man wohnt, zu melden und dort seine Partnerschaft in das Zivilstandsregister einschreiben zu lassen. Einer der beiden Partner kann zu jeder Zeit die Partnerschaft durch eine einfache Erklärung bei der Gemeinde auflösen.

Eine eingetragene Partnerschaft bringt unter anderem steuerliche Vorteile mit sich. “Gepacste“ profitieren auch von denselben Rechten wie Verheiratete, was die Sozialversicherung anbelangt. Ihre Rechte und Pflichten werden durch den Eintrag ins Partnerschaftsregister genau festgelegt.

tageblatt.lu