/ Neuer "Guide du futur diplômé" 2014
Hier findet man z.B. Informationen über das luxemburgische Sozial-, Pensions- und Steuersystem oder über weitere Studiumsmöglichkeiten. Auch Tipps zur Verfassung eines Lebenslaufs oder eines Bewerbungsschreibens sowie ein Kapitel über Arbeitsrecht sind im „Guide“ enthalten. In der diesjährigen Ausgabe sind zum ersten Mal auch Tipps von jungen Unternehmern zu finden.
Das Heft ist in allen Filialen der Sparkasse, in der Nationalbibliothek, beim „Centre information jeunes“, der ADEM, dem SNJ, dem OAI, beim „Point information jeunes“ und an der Universität Luxemburg erhältlich.
Gesetzesprojekt 6670
Zudem nahm die ACEL Stellung zum Gesetzesprojekt 6670. Tom Hermes, der Präsident der Studentenvereinigung, betonte, dass die ACEL von Anfang an gegen soziale Kriterien in Bezug auf die Studienbeihilfen gewesen sei, da dies gegen das Prinzip der Autonomie des Studenten gehe. Momentan ist die ACEL in dieser Hinsicht nicht 100-prozentig einverstanden mit dem Gesetzestext. Man solle nicht nur das Einkommen der Eltern in Betracht ziehen, sondern auch andere wirtschaftliche Faktoren.
Die Studentenverbindung zeigt sich größtenteils zufrieden mit dem Dialog, der zwischen der ACEL und Bildungs- und Hochschulminister Claude Meisch stattgefunden hat und durch den es möglich war, eine Reihe eigener Abänderungsvorschläge in den Gesetzestext einfließen zu lassen.
So ist es für die Studenten, die kein Anrecht auf den vollen Grundbetrag haben, möglich, den Rest in Form eines Kredits aufzunehmen. Außerdem ist die ACEL froh darüber, dass die Beihilfe dem „revenu imposable“ entsprechend berechnet wird, da dies dem reellen Betrag entspreche, der einer Familie zur Verfügung stehe.
Studenten, die neben dem Studium arbeiten, verdienten bisher 0,5-mal den Mindestlohn. Dieser Betrag wurde erhöht, und ein Student kann nun ein Gehalt erhalten, das bis zur Höhe des Mindestlohns gehen kann. Für die ACEL geht die Idee, die Beihilfe an der Anzahl der ebenfalls studierenden Geschwister zu messen, bereits in die richtige Richtung. Doch die Vereinigung würde bevorzugen, an dieser Stelle die Anzahl der Geschwister insgesamt zu berücksichtigen.
Verbesserungsbedarf
Das zusätzliche Jahr, das man bisher für den Bachelor in Anspruch nehmen durfte, sollte beim Master gestrichen werden. Doch der ACEL ist es gelungen, ein Recht auf dieses Zusatzjahr durchzusetzen, falls es für den Bachelor nicht benötigt würde. Die Studentenvereinigung betrachtet dies als einen guten Kompromiss, fände es jedoch besser, wenn man sich in beiden Zyklen auf dieses Zusatzjahr verlassen könnte.
Weitere Forderungen der ACEL sind, das Basisstipendium auf 2.500 Euro zu erhöhen, mehr Studentenwohnungen an der Uni Luxemburg und die Gründung einer Kommission für Härtefälle sowie einer gesetzlich verankerten Studentenvertretung.
Es bestehe also noch Verbesserungsbedarf, so Tom Hermes. Deswegen hat Claude Meisch eine Studie versprochen, die über die konkreten Bedürfnisse der Studenten Aufschluss geben soll.
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