UmweltschutzNeue Kanuregeln entlang der Sauer: Was das für Wassersportler bedeutet

Umweltschutz / Neue Kanuregeln entlang der Sauer: Was das für Wassersportler bedeutet
 Symbolfoto: Pixabay

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Nach vielen Jahren ist es so weit: Die neue Rechtsverordnung für den Kanutourismus auf der Sauer steht. Für Freizeitsportler gibt es mehr Einstiege, ein Befahrverbot im Frühjahr und neue Regeln bei niedrigem Pegel. Die Regeln im Überblick.

Regelmäßig in heißen Sommern wird das kühle Nass der Sauer zum Streitpunkt zwischen Freizeitsportlern und Urlaubern auf der einen Seite sowie Naturschützern und Anglern auf der anderen Seite. Wie viele Kanus und Schlauchboote sind zu viel des Guten? Ab wann sind naturnahe Uferbereiche und Vogelnistplätze durch Paddler und Kanuten gefährdet?

Damit dauerhafte Schäden am Ökosystem vermieden werden, weil Urlauber und Freizeitsportler die Uferbereiche zertrampeln oder Tiere aus Sträuchern und Gewässer verjagen, hat sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit dem luxemburgischen Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung nach mehreren Jahren Vorlauf darauf verständigt, die bestehenden Befahrensregeln für die Sauer den aktuellen ökologischen Anforderungen anzupassen.

Denn in den vergangenen Jahren haben die Ausflüge mit Kanu oder Kajak stetig zugenommen. Außerdem wurden gesetzliche Vorgaben des Bootsverbots regelmäßig im Sommer umschifft, weil es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gab und die Boote kurzerhand auf der jeweils anderen Grenzseite zu Wasser gelassen wurden.

Situation für Fische seit 2004 verschlechtert

Dass dies nicht unproblemtisch ist, zeigen die Gefahren für die Fische und ihren Laich, für Wasserpflanzen sowie für Vögel und Libellen am Ufer. Bereits 2015 hatten Untersuchungen ergeben, dass es Handlungsbedarf gibt, weil sich die Situation für die Fische gegenüber dem letzten Monitoring aus dem Jahr 2004 erheblich verschlechtert hatte. Pflanzen wie der flutende Hahnenfuß sind laut Experten mittlerweile gänzlich verschwunden.

Der im Herbst 2020 vorgestellte Entwurf der neuen Rechtsverordnung durch die SGD Nord in Koblenz ist nach der Anhörung der Öffentlichkeit inzwischen angepasst. Die alte Regelung ist mehr als ein Vierteljahrhundert alt und noch von der damaligen Bezirksregierung Trier 1994 eingeführt worden. Im Rahmen der Anhörung durch Betroffene, Anrainer und Tourismusvertreter waren bis Oktober etwa 50 Stellungnahmen eingegangen. „Diese kritisierten die Verordnung generell oder das Fahrverbot“, heißt es vonseiten der SGD Nord. Darüber hinaus wurden Vorschläge zur Ergänzung von Ein- und Ausstiegsstellen gemacht.

Die neuen Vorgaben sind ein Kompromiss – sowohl in Richtung Freizeittourismus als auch den Naturschützern gegenüber. „Nach Auffassung der SGD Nord und der luxemburgischen Behörde stellt die nun gefundene Lösung eine gute Abwägung zwischen der touristischen Nutzung der Sauer und dem Naturschutz dar“, erklärt denn auch Uwe Hüser, Präsident der SGD Nord.

Fahrverbot auf der Sauer von Ende Februar bis Mitte Juni

Das Fahrverbot auf der Sauer „mit Kleinfahrzeugen aller Art ohne Maschinenantrieb“ wird künftig statt vom 15. Juli bis 1. Oktober nun in der Hauptlaichzeit der Fische und der Hauptbrutzeit vieler Vögel zwischen 29. Februar und 15. Juni gelten. So sollen die Tiere eine Schonzeit vor den Kanuten bekommen. Außerdem wird das Befahren der Sauer zwischen Wallendorf und Wasserbillig zudem bei einem Pegelstand unter 56 Zentimetern am Messpunkt Bollendorf verboten. Zunächst waren 60 Zentimeter geplant, so wie die Angler vom Anglerverein A.C. Grenzlandangler Bollendorf dies schon lange gefordert hatten, weil der Pegel am Sauerstaden mehrmals bei 55 Zentimetern gelegen hatte. Auch der Luxemburger Sportfischerverbandes FLPS hielt diesen Pegel bislang als „absolut notwendig“.

Kritiker einer neuen Verordnung wie Hanna van de Braak, Tourismusreferentin bei der Industrie- und Handelskammer Trier, halten das Fahrverbot bei einem zu niedrigen Pegelstand für „zu restriktiv“. Ein Fahrverbot im Frühjahr, zur Laichzeit der Fische, sei vielleicht noch zu verkraften. Sie gefährde jedoch generell die Existenz von Bootsverleihern, Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändlern in der Grenzregion.

50.000 Euro Bußgeld bei Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die neue Verordnung drohen immerhin bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Ausnahmen für ein Befahren der Sauer sind laut SGD Nord im Einzelfall und unter Auflagen jedoch möglich. So durfte ein Luxemburger Kanuverleiher, der sich 1997 eine Ausnahmegenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Trier erstritten hatte, 200 Boote pro Tag zu Wasser lassen, solange der Wasserpegel in Bollendorf nicht unter 50 Zentimeter sinkt.

Konkret steht fest, dass drei weitere neue Ein- und Ausstiegsstellen geplant sind und damit dann sieben Stellen in Deutschland (Wallendorf, Bollendorf, Camping Altschmiede, Echternacherbrück, Wintersdorf, Metzdorf, Langsur) und acht in Luxemburg (Walldorf-Pont, Dillingen, Bollendorf-Pont, Echternach, Rosport, Born, Moersdorf, Wasserbillig) bestehen.

Im nächsten Schritt befasst sich nun der luxemburgische Regierungsrat mit der Verordnung. Sobald dieser zugestimmt hat, wird der Entwurf veröffentlicht. In Kraft treten wird die neue Rechtsordnung, nachdem diese das gesamte luxemburgische Notifizierungsverfahren durchlaufen hat. Denn für den Fluss sind Deutschland und Luxemburg gemeinsam verantwortlich. Ziel war es, die Regelung noch vor der neuen Kanusaison in diesem Frühjahr unter Dach und Fach zu bekommen, was zeitlich trotz langen Vorlaufs wohl knapp werden wird.

G.Wies
28. März 2021 - 17.02

Durch dieses neue Regelwerk verliert unsere Region leider eines seiner wichtigsten Freizeitangebote, da der vorgeschlagene Mindestpegel im Sommer nur sehr selten erreicht wird...

Artur Erkes
28. März 2021 - 14.37

Tut mir leid! Das zielt doch weit daneben! Ich kenne persönlich keinen Fluss wo solch eine Handhabung unter diesen Gesichtspunkten praktiziert wird. Wir sind sportliche Kanufahrer und trainieren regelmäßig auf Flüssen. Steigen korrekt ein ,an Stegen und wieder aus ohne Ufer zu „zertrampeln“! Außerdem muss das jemand verfasst haben der keine Ahnung vom Bootfahrten hat. Wer steigt freiwillig ohne Steg von einem Boot aus, kein Mensch der es nicht muss! Ich denke das die deutsche Seite diesen fachmännischen Schwachsinn nicht teilt! Solange noch immer teilweise ungereinigte Abwässer in die Sauer eingeleitet wird , wird auch die Wasserqualität nicht besser. Ein Sportkollege durfte beim Bootfahrten von diesem Wasser probieren! Eine Woche krank!! Daran ist zu arbeiten!!

J.C. Kemp
27. März 2021 - 12.11

Vom deutschen Ufer gelten sicher andere Regeln!

Jörg aus Trier
27. März 2021 - 11.15

Gibt es eigentlich ein neutrales (!) Gutachten, welches sie Auswirkungen vom Kanusport auf die verschlechterte Situation der Fische nachweist? Wurde eigentlich auch der Einfluss der Sportfischer auf die verschlechterte Situation untersucht? Oder hat jemand untersucht, welche Auswirkungen die gestiegene Zahl der Fischreiher hat? Nein? Oh! ?

Harpes
27. März 2021 - 10.08

Verbote über Verbote , Besser wäre es für die Fische die Wasser (Abbwasser)qualität zu verbessern ☹️

Blücher
26. März 2021 - 11.48

Freiheiten die unter Pseudo Umweltschutzmaßnahmen immer mehr eingeschränkt werden . Mir war Umweltschutz immer wichtig , die aktuelle Politik aber verleitet mich dazu „ mäer et ewell zimlech egal ass „ , die Verbote , Einschränkungen immer mehr an Oberhand gewinnen.“ Just den Velosfouhrer hei am Land huet Geckenfraiheet.“