Das großherzogliche Reglement soll die Bedingungen und die Durchführungsmodalitäten der Volkszählung festlegen. Das Gesetz schreibt alle zehn Jahre die Durchführung einer Volkszählung vor. Die letzte Volkserhebung fand am 15. Februar 2001 statt. Die nächste ist für 2011 geplant.
Die Zählung hat unter anderem als Ziel, die Einwohnerzahl der Gemeinden festzustellen. Diese dient als Grundlage für die Festlegung der Gemeinderatsmitglieder. Im Oktober 2011 sind Kommunalwahlen.
Neuerungen
Das großherzogliche Reglement umfasst einige Neuerungen. So sieht es zum Beispiel die Möglichkeit einer Erhebung via Internet, neben der klassischen Zählung durch das Gemeindepersonal vor.
Die elektronischen Antworten sollen vom 1. Bis den 10. Februar eingehen. Ab dem 15. Februar dann werden die Gemeindebeamten mit dem Einsammeln der Formulare beginnen. Die Sammelaktion soll spätestens am 5. März abgeschlossen sein.
Die gesammelten Daten umfassen unter anderem Informationen über im Haushalt lebenden Menschen (persönliche Angaben, Sprache, Beruf, Studien, Informationen über die Fahrstrecke zur Arbeit, wirtschaftliche Situation, Wohnbedingungen, bewohnbare Fläche, Anzahl der Zimmer, Heizweise, Ausrüstung des Hauses usw.).
tageblatt.lu
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können