Mobilfunk: Verwaltungsgericht stärkt das Vorsorgeprinzip

Mobilfunk: Verwaltungsgericht stärkt das Vorsorgeprinzip

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Ein Urteil des Verwaltungsgerichts gab zwei Bürgern aus Crauthem in zweiter Instanz recht, die gegen die Betreiber einer Mobilfunkanlage wegen der Inbetriebnahme von zusätzlichen Antennen geklagt hatten. Das Urteil setzt möglicherweise neue Maßstäbe.

Der Mobilfunkbetreiber wollte sechs zusätzliche Antennen an einer bestehenden Anlage anbringen. Der damalige Umweltminister Lucien Lux hatte die zusätzlichen Antennen mit der Begründung genehmigt, dass dadurch die bestehende Anlage nicht substanziell verändert würde.

Am 10. Januar 2007 wurde die Anlage nach einem Kommodo-Verfahren der Klasse 3 genehmigt (die Verfahren der Klasse 3 erfolgen ohne öffentliche Prozedur). Das Verwaltungsgericht hatte der Klage von zwei Bürgern aus Crauthem, die gegen diese Inbetriebnahme geklagt hatten, im vorigen Juli bereits in zweiter Instanz recht gegeben.

Das Gericht hält in seiner Ausführung unter anderem fest, dass die Beweislast nicht bei den Bürgern liegt. Einen konkreten Beweis für einen gesundheitsschädlichen Effekt schon ihm Vorfeld zu verlangen, stehe im Widerspruch zum Prinzip des Genehmigungsverfahrens.

Im Rahmen einer Kommodo-Inkommodo-Prozedur seien die interessierten Bürgerinnen und Bürger ja aufgerufen, ihre Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen eines Projekt zum Ausdruck zu bringen.

Im Klartext: Die Lektüre der wissenschaftlichen Studien zum Thema mache unsicher, was die Unschädlichkeit der Antennen angehe. Aus diesem Grund sei es im Interesse der Betroffenen, gegen die Genehmigungen vorzugehen. Damit stärkte das Verwaltungsgericht ganz eindeutig das Vorsorgeprinzip.

Claude Molinaro

Den gesamten Beitrag finden Sie in der Dientagsausgabe des Tageblatt