Mittelmäßig gerechtes Luxemburg

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Was ist Gerechtigkeit? Ist unsere Gesellschaft gerecht? Wie schneidet Luxemburg im internationalen Vergleich ab? Ein Kölner Institut hat 28 OECD-Nationen untereinander verglichen.

Gerechtigkeit ist ein gern diskutiertes Thema. Allerdings meint nicht jeder damit das Gleiche. Eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft untersuchte 28-OECD-Länder nach sechs Gerechtigkeitskriterien. In diesem Vergleich erreichte Luxemburg den zehnten Rang. Allerdings unterscheiden sich die Platzierungen in einzelnen „Gerechtigkeitskategorien“ sehr stark voneinander.

Die beste Platzierung (Rang 3) erreicht Luxemburg in der Kategorie „Bedarfsgerechtigkeit“, die Indikatoren wie die Gesundheitsversorgung, Alters- und Kinderarmut, Bildungsarmut und Leistungen für Familie und Kinder berücksichtigt.

Generationengerechtigkeit

Bei der „Generationengerechtigkeit“ landete Luxemburg auf dem vorletzten Platz. Nur Australien schnitt schlechter ab. Den Begriff der „Generationengerechtigkeit“ sieht die Studie in engem Zusammenhang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit, insbesondere der öffentlichen Haushalte. „Steigende staatliche Defizite der heutigen Generation belasten künftige Generationen“, schreiben die Autoren.

Die Kategorie „Leistungsgerechtigkeit“ (Rang 23) untersucht, in wieweit der Wohlstandsanteil der Menschen im Verhältnis zu ihrer Leistung steht. Indikatoren hierzu sind u.a. die Lohn- und Produktivitätsentwicklung und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Schulbildung. Rang 17 belegt Luxemburg im Bereich der „Chancengerechtigkeit“, die etwa die frühkindliche Bildung, die Arbeitslosigkeit und den Anteil der Frauen in Führungspositionen untersucht.

Den gleichen Rang erreichen wir in Sachen Einkommensgerechtigkeit. Themen wie Einkommensgleichheit, Frauenerwerbstätigkeit, Nettolohn-Ersatzrate bei Arbeitslosigkeit und Arbeitnehmerschutz sind die vier benutzten Indikatoren.

Sehr gut schneidet Luxemburg im Bereich „Regelgerechtigkeit“ ab. Sie bezeichnet inwiefern die Regeln der Gesellschaft für alle Personen in gleichem Maße gelten, inwieweit die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ist.