Mitgliedsbeiträge oder Steuer

Mitgliedsbeiträge oder Steuer

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Regierungskoalition geht den Weg der Trennung von Kirche und Staat zielstrebig weiter. Die Kirche muss sich selbst finanzieren, sagt Vizepremierminister Etienne Schneider in einem RTL-Interview.

Die Trennung von Kirchen-Staat war eines der großen Wahlkampfthemen und soll eine der großen Reformen dieser Legislaturperiode werden. Zum Verhältnis Religionsgemeinschaften-Staat, insbesondere die Finanzierung der Kirchen, soll sogar eine Volksbefragung stattfinden. Nun hat Vizepremierminister Etienne Schneider (LSAP) konkret erste Pisten angezeigt, wie sich die Kirche, gemeint ist vor allem die römisch-katholische, in Zukunft ohne staatliche Subventionen finanzieren könnte.

Denkbar wäre eine Kirchensteuern, so Schneider gegenüber RTL. Die könnte ausschließlich von den Kirchengängern bezahlt werden. Die Kirche befürchte jedoch Austritte von Personen, die die Steuer nicht bezahlen möchten, so Schneider. Möglich wäre auch eine Art Mitgliedsbeitrag für die Kirche. Angedacht wird auch die Möglichkeit, Nutznießer von kirchlichen Dienstleistungen stärker an den Unkosten zu beteiligen.

Gespräche mit den Religionsgemeinschaften laufen bereits, dies entsprechend dem Koalitionsprogramm, das die Kündigung der bestehenden Konventionen mit den Kirchen und eine Diskussion über deren Finanzierung vorsieht.

Beispiels im Ausland

Das Ausland zeigt, wie die Kirchen sich selbst finanzieren können. So wird in Italien, aber auch in Spanien und Ungarn ein Teil der erhobenen Einkommenssteuer gemäß Anweisung des Steuerzahlers an eine Kirche oder andere Vereinigung überwiesen. Beim italienischen otto per mille (Acht Promille) gibt der Steuerzahler seine Anweisung gleich bei der Steuererklärung ab. In Spanien beträgt diese freiwillige Abgabe 0,54 Prozent. In Deutschland wird die Kirchensteuer von den jeweiligen Finanzämtern bei den Mitgliedern der Kirchengemeinschaften erhoben und an die Kirchen weitergeleitet. Wer seinen Kirchenaustritt bei den Behörden meldet, wird von dieser Abgabepflicht entbunden.