Mit gängigen Tests nicht nachweisbar

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Die Wirkung der Modedroge Spice ist stärker und unberechenbarer als bislang bekannt. Das Rauschgift enthält das synthetische Cannabinoid „CP-47,497“, wie das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) gestern in Wiesbaden mitteilte.

WIESBADEN – „CP-47,497“ ähnele laut BKA dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, THC, besitze aber eine um ein Vielfaches höhere pharmakologische Potenz. Die deutsche Behörde warnte daher eindringlich vor der Gefahr von Überdosierungen und einem hohen Suchtpotenzial.
Die bisher meist als alleiniger Spice-Wirkstoff genannte Substanz „JWH-018“ sei bei gemeinsamen Untersuchungen von BKA und dem Freiburger Universitätsinstitut für Rechtsmedizin dagegen nur in einigen Proben in niedriger Konzentration gefunden worden, erklärten die Ermittler. Lediglich in anderen, Spice-ähnlichen Kräutermischungen sei „JWH-018“ als Hauptwirkstoff enthalten gewesen.
„Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von Spice und vergleichbaren Produkten“, warnten das Bundeskriminalamt und die Freiburger Rechtsmediziner.

Auch in Luxemburgerhältlich

Das Suchtpotenzial sei mindestens mit jenem von Cannabis vergleichbar. Zudem könnten durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper giftige und potenziell krebserregende Produkte gebildet werden.
Die Wirkung von Spice wird als zunächst euphorisierend und enthemmend, dann als müde machend beschrieben. Die Konsumenten wirken letztlich „zugedröhnt“.
Mit gängigen Drogentests ist Spice nicht nachweisbar. In der Schweiz und den Niederlanden sind die Herstellung, der Handel und der Besitz der Modedroge verboten. In Deutschland ist ein von der Regierung angekündigtes Verbot noch nicht in Kraft getreten.
Offiziell wird Spice als „Räuchermischung zum Beduften von Räumen“ gehandelt. Im Internet und in so genannten Headshops findet es reißenden Absatz.
In Luxemburg ist der Verkauf von Spice noch erlaubt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat sich vergangene Woche mit dem Thema befasst.