/ Minuten statt Klassen
Wer Anspruch auf Pflegeleistungen hat, das bestimmt ein medizinisches Team von Spezialisten der Pflegeversicherung. Sie definieren, wie viele Minuten Pflege in welchen Bereichen notwendig sind, damit die Person einen normalen Alltag haben kann. Die von der Regierung angedachte Reform sieht eine Abkehr von diesem Minutensystem vor. Die pflegebedürftigen Personen würden in Zukunft in einzelne Pflegeklassen eingestuft. Insgesamt fünfzehn Stufen sieht das Projekt vor, das derzeit zur Debatte steht.
Die Patiente Vertriedung lehnt die Einführung eines Stufensystems ab, das eine festgesetzte Geldpauschale für die Pflegedienste pro Pflegestufe vorsieht. Die PV möchte das aktuelle Minutensystem erhalten, bestreitet jedoch nicht, dass Verbesserungen notwendig sind. Das aktuelle System sei nicht schlecht, so Präsident René Pizzaferri am Dienstag. Die Personen wüssten sie genau, was sie bekommen, sagt er. Problematisch sei jedoch die mangelnde Qualitätskontrolle.
Einzelne Kritikpunkte der PV betreffen die Arbeit in den Pflegeheimen. So sei der Arzneimittelkonsum in diesen Einrichtungen zu hoch. Dem Patienten werde das Recht auf freie Arztwahl genommen, da er mit dem Arzt vorlieb nehmen muss, der das betreffende Haus betreut. Undurchsichtig seien die Kosten für Logis und Kost.
Der PV zufolge müssten mehr Heime für Demenzpatienten geschaffen werden. Änderungen wünscht man sich auch bei der Arbeit der Pflegedienste, welche die Pfegebedürftigen zuhause besuchen. Problematisch sei, dass diese Dienste in der Nacht nicht erreichbar seien.
Grundausbildung für nicht-professionelle Pflegepersonen
Pflegebedürftige Personen können auch von Familienmitgliedern oder Drittpersonen betreut werden. Diese „aidants informels“ beziehen von der Pflegeversicherung eine Entschädigung. Der Patiente Vertriedung zufolge müsste diesen nicht professionellen Pflegepersonen Helfern eine Grundausbildung angeboten werden. Kontrolle sei auch in diesem Bereich notwendig.
Die Reform der Pflegeversicherung hat auch finanzpolitische Hintergründe. Handlungsbedarf sieht man bei der PV jedoch nicht. Die Pflegeversicherung verfüge über eine Reserve von 60 Millionen Euro. Sie sei in einem Jahr um knapp eine Million geschrumpft. Sollten zusätzliche Mittel benötigt werden, müsse der Staat einspringen, meint Pizzaferri. Er erinnert daran, dass der staatliche Anteil an der Finanzierung der Pflegeversicherung bei ihrer Gründung auf 45 Prozent angelegt worden war. Derzeit liegt er bei rund 40 Prozent, nachdem er zuvor unter diese Marke gefallen war.
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