Mikrochip und „Niedrigemissionsauto“

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Sechs Tage ist das neue Jahr heute alt. Mit dem Jahreswechsel sind auch einige Regelungen in Kraft getreten, deren gesetzliche Grundlage zwar schon älter ist, aber jetzt erst volle Wirkung entfaltet./ Wiebke Trapp

LUXEMBURG – Ab dem 1. Januar ist der Mikrochip für alle im Land lebenden Hunde obligatorisch. Es ist die letzte der neuen Regelungen des bereits zum 1. Juni 2008 in Kraft getretenen neuen Hundegesetzes, die ab dem neuen Jahr greift.
Der Chip wird dem Tier links am Hals unter die Haut verpflanzt. „Je nach Größe des Tieres wird er unterschiedlich tief eingesetzt, das können schon mal zwei Zentimeter sein“, sagt Albert Huberty, der Leiter der nationalen Veterinärbehörde auf Anfrage des Tageblatt.
Den Eingriff selbst nehmen Tierärzte vor und füllen auch die nötigen Papiere aus. Darin sind die Rasse des Tieres, die Impfung gegen Tollwut, das Datum der Verpflanzung des Chips, seine elektronische Nummer sowie der Nachweis über eine gültige Versicherung vermerkt.
Die Überprüfung der Regelung obliege den Gemeinden, wo die Papiere auch vorgelegt werden müssen. Hundebesitzer, die aus dem Ausland nach Luxemburg ziehen, haben drei Monate Zeit, ihrem Tier den Chip einpflanzen zu lassen, sagt Huberty.
Wer jetzt meint, dass es in den letzten Tagen vor Silvester einen Run auf tierärztliche Praxen gegeben hat, der irrt. Zumindest was die „Clinique vétérinaire“ in Esch betrifft. „Den gab es, als das Gesetz bekannt wurde“, sagt Michel Dumont, Tierarzt in dem hier ansässigen Institut. Die Quote derjenigen, die ihre Tiere mit einem Chip ausgestattet haben, schätzt er aktuell auf 99 Prozent. „Die Hundebesitzer waren alle gut auf das Inkrafttreten der Regelung vorbereitet“, sagt Dumont.

Autoprämienändern sich

Bei den staatlichen Prämien, „Care“ und „Care Plus“ für abgasarme und benzinsparende Autos ändert sich in diesem Jahr auch einiges – manches allerdings erst in der zweiten Hälfte.
Das zumindest weist das Umweltministerium auf seiner Webseite aus. Ab dem 1. August muss der CO2-Ausstoß unter 110 Gramm pro Kilometer liegen statt wie bisher unter 120 Gramm , um in den Genuss der 750 Euro zu kommen.
Ausgenommen davon sind kinderreiche Familien, die größere Autos fahren, und Elektro-, Hybrid- und Gasautos. Die Prämie verdoppelt sich ab dem 1. Januar auf 1.500 Euro für in diesem Jahr neu zugelassene Pkws, die besonders benzinsparend sind und deren CO2-Ausstoß unter 100 Gramm pro Kilometer liegt.
„Care“ können alle Privatpersonen beantragen, deren Wagen zwischen dem 1. Juni 2007 und dem 31. Dezember 2010 zugelassen wurden. Für private Vereinigungen gilt sie für in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis Ende dieses Jahres zugelassene Autos.