Mehr Mitspracherecht für Betriebsräte

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Die Regierung befasste sich am Mittwoch mit dem Gesetzesprjoekt zur Reform des Mitspracherechts in Betrieben. Fortan sollen die Personaldelegationen im Mittelpunkt des Sozialdialogs stehen.

Das „comité mixte“ wird abgeschafft und seine Kompetenzen werden von der Personaldelegation übernommen. Das Gesetzesvorhaben sieht auch vor, dass Delegierte, die zum ersten Mal gewählt werden, Anrecht auf 16 zusätzliche Fortbildungsstunden erhalten. Den Stellvertretern wird die Hälfte dieses Bildungsurlaubes zugestanden.

Die Rechte der Delegierten werden vor allem in Fällen einer „faute grave“ gestärkt. Das Gehalt soll ihnen während drei Monaten erhalten bleiben. Die Kompetenzen der Sicherheitsdelegierten werden auf den Gesundheitsbereich ausgedehnt.

Ausweitung

Das Informations- und Beratungsrecht der Delegierten wird auf die Bereiche Gesundheit, berufliche Ausbildung, Prävention gegen sexuelle Belästigung, Gewalt am Arbeitsplatz und Zeitmanagement ausgeweitet.

Die Regierung beschloss eine Änderung des großherzoglichen Reglements bezüglich der Zulassungsbestimmungen für Wirtschaftsprüfer. Um zum Praktikum zugelassen zu werden, müssen die Kandidaten fortan zehn der 15 im Reglement aufgezählten Fächer bestanden haben.

Wirtschaftsprüfer aus Drittländern

Schließlich sollen Wirtschaftsprüfer-Kandidaten, die eine Zulassung in einem Drittland besitzen, von der gleichen Ausnahmeregelung profitieren können, wie Wirtschaftsprüfer aus einem EU-Land. Diese Ausnahme kann nur von der „Commission de surveillance du secteur financier“ bewilligt werden.

Die zwei nicht gewinnorientierten Unternehmen „Over the rainbow“ und „Ecole privée Maria Motessori“ – vorher „L’enfant-roi“ – erhalten das Recht, eine Privatschule zu führen.

Die Regierung hieß entsprechende Entwürfe zu zwei großherzoglichen Verordnungen gut. Die erste Schule wird künftig einen privaten Kindergarten führen dürfen; die zweite wird zusätzlich zum ersten auch den zweiten Zyklus der Grundschule anbieten dürfen.