/ Mann muss nach Gewaltexzess am Hauptbahnhof in Luxemburg für mindestens sieben Jahre in Haft
Ein Obdachloser ist vom Luxemburger Bezirksgericht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er vor einem Jahr einen anderen Obdachlosen durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt hat. Ein Teil der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Videoaufnahmen haben den Gewaltausbruch aufgezeichnet, die sich am 24. November 2017 vor dem hauptstädtischen Bahnhof zugetragen hat – zwischen zwei Obdachlosen, die kurz zuvor bei starkem Regen in das Gebäude wollten. Allerdings waren dessen Türen bereits geschlossen.
Nachdem er angerempelt worden war, schlug der Verurteilte wahllos auf den Kopf des anderen Mannes ein. Als der zu Boden ging, bekam er noch drei Fußtritte ins Gesicht, wodurch er lebensgefährlich verletzt wurde.
Beide Männer wiesen Blutalkoholwerte weit jenseits von zwei Promille auf.
Der Staatsanwalt hatte erklärt, die Gewalttat sei eindeutig als versuchter Totschlag zu werten und forderte zwölf Jahre Haft. Letztlich wurde der Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er die Prozesskosten von 4.450 Euro tragen. ck/fgg
UPDATE: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es irrtümlich, die Männer seien aufgrund ihrer Trunkenheit nicht in den Bahnhof gelassen worden. Vielmehr kamen sie aber, als der Bahnhof bereits geschlossen war.
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