Mal schnell die Wohnung vermietet

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Über Online-Dienste können Privatleute ihre Wohnung an Touristen vermieten, das Angebot wird immer beliebter. Die Leidtragende sind Hotelbesitzer. Der Gaststättenverband Horesca ruft zum Handeln auf.

Bei der Suche nach einer Urlaubsunterkunft greifen immer mehr Touristen auf das Angebot von Online-Vermittlungen für private Zimmer zurück. Vorreiter in dieser Branche ist die Internet-Plattform Airbnb. Sie vermittelt weltweit Übernachtungsmöglichkeiten bei Privatpersonen, auch in Luxemburg, wo sie seit zwei Jahren ihre Dienste anbietet.

Doch das Übernachtungsportal ist äußerst umstritten und wegen seiner günstigen Preise Hotelbesitzern ein Dorn im Auge. „Wir können uns dem Fortschritt nicht entgegenstellen aber es wäre wünschenswert, wenn in diesem Fall die Verantwortlichen sich genau so wie Hotelbesitzer an die Normen halten würden“, bedauert Horesca-Direktor François Koepp gegenüber Tageblatt.lu.

„Bucht ein Urlauber ein Zimmer bei einer privaten Person über Airbnb, bezahlt er weder eine Kurtaxe (taxe de séjour) noch die Mehrwertsteuer“, so François Koepp. Der Vermieter hat weder eine Haftpflicht für seine Kunden noch unterliegt seine Infrastruktur den sanitären Vorschriften und Sicherheitsnormen. Fraglich ist auch, ob die Einkünfte des Vermieters sich in der Steuererklärung überhaupt wieder finden. „Für Dienste wie Airbnb muss unbedingt ein gesetzlicher Rahmen her“, fordert François Koepp.

Die Horesca hatte bereits im Vorjahr das zuständige Ministerium auf die Problematik und Unregelmäßigkeiten beim Wohnungsharing in Luxemburg aufmerksam gemacht. Allerdings passierte nicht viel in diesem Bereich. „Wir werden am Ende der Sommersaison nochmals das zuständige Ministerium mit dem Dossier ‚Airbnb‘ konfrontieren“, so François Koepp.

24 private Unterkünfte verfügbar

Im Durchschnitt kostete z.B. im Monat Mai eine Übernachtung in einem Zwei- Sterne Hotel in Luxemburg 67,3 Euro (Kurtaxe und Frühstück nicht inbegriffen). Für ein Drei-Sterne Hotel musste der Gast im Durchschnitt rund 94 Euro hinblättern. Eine Übernachtung in einem Vier-Sterne Hotel kostete im Durchschnitt 124,5 Euro.

Am Dienstag waren 24 private Unterkünfte auf Airbnb im Raum Luxemburg verfügbar. Für eine Übernachtung in einem Zimmer bezahlt der Urlauber zwischen 32 und 93 Euro. Neben Einzelzimmern werden auf Airbnb auch komplette Wohnungen angeboten. Die Preislage am Dienstag für eine Wohnung für einen Nacht lag zwischen 82 und 226 Euro.

Die Dienstanbieter auf der Plattform Airbnb mussten sich in mehreren Ländern bereits vor Gericht verantworten, weil sie gegen die örtliche Hotel-Bestimmungen verstoßen hatte. Das war unter anderem der Fall in New York, wo ein Wohnungseigentümer einem russischen Touristen ein Zimmer für drei Tage vermietet hatte. Laut New Yorker Hotel-Reglement sind Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern nur ab einer Vermietungsdauer von mindestens 30 Tage erlaubt.

In Paris beschäftigt sich mittlerweile eine Abteilung der Stadtverwaltung mit dem Aufspüren regelwidriger Vermietung von Zimmern an Touristen. Probleme schaffen vor allem Personen und Gesellschaften, die gezielt Wohnungen im Stadtzentrum kaufen, mit dem Ziel, sie über Online-Plattformen an Touristen zu vermieten.