Luxemburg: Das Gesetz bleibt

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Trotz Urteil des EU-Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung bleibt Luxemburgs Gesetz bis auf Weiteres in Kraft, so Justizminister Félix Braz am Dienstag.

Die Vorratsdatenspeicherung laut EU-Direktive von 2006 ist illegal, weil sie das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens verletzt. Das entschied der EU-Gerichtshof am Dienstag. Der EuGH war vom irischen und österreichischen Verfassungsgericht mit einer entsprechenden Frage befasst worden.

Luxemburg hat die Richtlinie 2010 in nationale Gesetzgebung umgesetzt. Die Provider müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten während sechs Monaten speichern und unter gewissen Bedingungen den Justizbehörden zur Verfügung stellen. Die Direktive sah bisher eine Frist von 6 bis 24 Monaten vor. Das Urteil bedeutet, dass die Richtlinie seit dem 3. Mai 2006 außer Kraft ist.

Trotz der richterlichen Entscheidung von Dienstag bleibt das Luxemburger Gesetz in Kraft. Das sagte Justizminister Félix Braz (déi gréng) am Dienstag. Das Gesetz bleibt für die Telekommunikationsanbieter bindend. Der Europäische Gerichtshof habe sich nicht über die nationale Gesetzgebung geäußert.

Gesetz wird überprüft

Dennoch soll nun geprüft werden, ob das Gesetz den Anforderungen des EuGH bezüglich des Schutzes der Grundrechte entspricht. Insbesondre will man sich die Bedingungen näher anschauen, unter denen die Justizbehörden Zugriff zu den Daten bekommen und ab wann von Schwerkriminalität gesprochen werden muss. Unter Schwerkriminalität fallen derzeit Straftaten, die mit einer Haftstrafe von einem Jahr oder mehr geahndet werden.

Laut EU-Richter schützt die Richtlinie die Bürger nicht ausreichend vor Datenmissbrauch. Kritisiert wird des Weiteren, dass das Gesetz keine zwingende Verpflichtung vorsieht, die Daten in der EU zu verwahren. Damit sei eine Kontrolle durch eine unabhängige Instanz nicht gewährleistet.