Freitag14. November 2025

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Lohnbetrug auf der „Fouer“

Lohnbetrug auf der „Fouer“
(Tageblatt/Alain Rischard)

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Die "Schueberfouer": Spiel und Spaß für die einen, viel Arbeit für andere. Nicht immer bekommen die Mitarbeiter den ihnen zustehenden Lohn. Die Gewerbeinspektion ist mit mehreren Betrugsfällen befasst.

Schausteller aus sechs Ländern sind mit 274 Geschäften bzw. Attraktionen auf der diesjährigen „Schueberfouer“ vertreten. Den Angestellten steht laut luxemburgischem Gesetz wenigstens der gesetzliche Mindestlohn zu, unabhängig davon, ob sie bei einem luxemburgischen oder ausländischen Schaustellerbetrieb eingestellt sind. Außerdem müssen sämtliche Angestellten beim Arbeitsamt angemeldet werden.

Um sicherzugehen, dass dies auch geschieht, führt die „Inspection du travail et des mines“ (ITM) jedes Jahr Kontrollen auf der „Schueberfouer“ durch. Dieses Jahr wurden bisher 54 Kontrollen bei verschiedenen Restaurationsbetrieben durchgeführt. Nicht immer war dabei alles zur Zufriedenheit der Kontrolleure: Es wurden bereits sechs Arbeitgeber zur ITM bestellt.

Weniger Lohn

In den vergangenen Tagen meldeten sich in der Redaktion des Tageblatt einige Personen, die uns mitteilten, ein Teil der Beschäftigten, die auf der „Fouer“ arbeiteten, würden nicht konform zur Gesetzeslage bezahlt.

Unter anderem wurde behauptet, Beschäftigte würden an dem von ihnen erwirtschafteten Umsatz beteiligt, wobei ihr Lohn fast immer unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liege. Zudem seien Personen, die älter als 27 Jahre seien, als Studenten angemeldet, da man ihnen so nicht den vollen Mindestlohn zahlen müsse.

Die gesetzliche Altersgrenze für eine Anmeldung als Student liegt in Luxemburg bei 27 Jahren.

OGBL bietet Hilfe an

Auf unsere Nachfrage hin sagte uns das zuständige Syndikat Nahrung, Genuss, Gaststätten des OGBL, dass die Zahl solcher Fälle in den letzten Jahren abgenommen habe.

Wenn jemand allerdings den Verdacht hege, er würde für seine Arbeit nicht gerecht entlohnt, dann solle er dies dem OGBL mitteilen. Die Gewerkschaft setze sich dann für die Rechte des Angestellten ein.

Auch der Präsident der „Association européenne des commerçants forrains“, Roger Peltzer, betonte auf Nachfrage hin die Wichtigkeit des gesetzeskonformen Ablaufs von Anmeldung und Bezahlung der Angestellten. Zu diesem Zweck arbeite man sehr eng mit der ITM zusammen. Am Haupteingang der „Schueberfouer“ befindet sich ein provisorisches Büro der ITM, in dem sich die ausländischen Schausteller mitsamt ihren Angestellten anmelden können.

Gewerbeinspektion einschalten

Weiterhin sagte Peltzer, er sei überzeugt, dass 99,9 Prozent der Schausteller anständige Leute seien, die sich an die Gesetze hielten. Diejenigen, die dies nicht täten, seien allerdings ein echtes Problem, da sie ein schlechtes Licht auf die ganze Berufsgruppe werfen würden.

„Leuten, die glauben, ungerecht bezahlt worden zu sein, kann ich nur empfehlen, sich bei der ITM zu melden“, so Peltzer weiter.

Die 672. „Schueberfouer“ dauert noch bis zum 11. September.