Legal: Gewaltszenen für Kinder ab 6

Legal: Gewaltszenen für Kinder ab 6

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Trotz zahlreicher Gewaltszenen war der Film "Der Hobbit" in Luxemburg bereits für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Ganz legal. Die Kulturministerin Octavie Modert erklärt wieso.

„Der Hobbit – Eine unerwartete Reise“ von Regisseur Peter Jackson, der im Dezember und Januar in Luxemburgs Kinosälen lief, hatte hierzulande für Kritik gesorgt. Nicht wegen des Films an sich, sondern wegen der Altersfreigabe ab 6 Jahren. Dazu hatte der Abgeordnete von „déi gréng“, Claude Adam, am 6. Februar eine parlamentarische Anfrage gestellt.

In Deutschland sei der Film erst ab 12 freigegeben, in Luxemburg bereits ab 6 Jahren, so der Abgeordnete. Die Kulturminister Octavie Modert nahm sich der Frage an. Luxemburg orientiere sich an den Nachbarländern bei der Altersfreigabe. Im Falle des „Hobbit“ gab Deutschland, das meist die strengsten Altersbestimmungen festlegt, den Film erst ab 12 Jahren frei. Frankreich dagegen hatte gar keine Altersbegrenzung herausgegeben.

CSCF überwacht

In Luxemburg seien es die Kinobetreiber selbst, die über die Altersgrenze entscheiden, so die Ministerin weiter. Danach bekommt die staatliche Kommission CSCF die Liste mit den Angaben der Betreiber. Dieses Gremium, das 2009 ins Leben gerufen wurde, beobachtet die Freigaben und kann Einspruch erheben. Sie wacht über „kritische Elemente in den Filmen wie Gewalt-, Horror-, Sexszenen oder Drogen- und Alkoholmissbrauch“. Auch externe Beschwerden werden analysiert.

Das Gremium setzt sich unter anderem aus Vertretern des Ombuds-Comité fier d’Rechter vum Kand“ (ORK), den Kultur- und Familienministerien sowie des Ministeriums für Kommunikation und Medien zusammen. Außerdem gehören der CSCF Psychologen, Erziehungswissenschaftler, Pädagogen und Filmkritiker an.

Einspruch erhoben

Ein Mitglied der CSCF hatte tatsächlich am 21. Dezember Einspruch gegen die Altersbegrenzung erhoben und wies auf die zahlreichen Kriegsszenen im Film hin. In diesem Falle hat das Gremium laut Gesetz drei Tage Zeit, sich über den Film zu beraten. Die Abstimmung erfolgt mit zwei Drittel Mehrheit.

In dieser knappen Zeit sei es dem Gremium jedoch nicht möglich gewesen, eine Entscheidung zu treffen, so Octavie Modert. So habe der Präsident des CSCF auf informeller Basis den Präsidenten der Kinobetreiber kontaktiert und einen Hinweis auf Gewaltszenen im Film gefordert. Auf diese Weise könne es den Begleitern der Kinder ermöglicht werden, selber zu entscheiden, ob sie den Film besuchen oder nicht.

6 statt 12 Jahren

Warum der Film nicht wie in Deutschland erst ab 12 Jahren freigegeben wurde, hatte der Präsident des CSCF, Tom Krieps, bereits im Februar gegenüber Tageblatt.lu erklärt. „Den Kino-Betreibern geht es darum, so viele Menschen wie möglich ins Kino zu locken. Darüber hinaus kann man die Altersbeschränkung aber auch umgehen“, so Krieps und nennt ein Beispiel: „Gehen die Eltern mit ihrem achtjährigen Kind in eine Vorstellung, die erst für die Altersgruppe ab zehn freigegeben ist, dürfen sich alle den Film ansehen. Denn der Nachwuchs kommt in Begleitung der Eltern ins Kino. Wäre das Kind alleine ins Kino gegangen, wäre es nach Hause geschickt worden.“

In Luxemburg gibt es fünf Freigabe-Kategorien. Filme, die für alle Altersgruppen freigegeben oder solche für Zuschauer ab jeweils 6, 12, 16 und 18 Jahren zugänglich sind. Die Kommission kann Filme überprüfen, wenn Bürger sich beschweren oder wenn die CSCF-Mitglieder selbst Angaben zur Altersfreigabe kritisch sehen.