/ LCGB: Entweder Präsident oder Abgeordneter
Robert Weber dürfte der letzte LCGB-Präsident sein, der gleichzeitig ein Abgeordnetenmandat innehat. Das Zentralkomitee der Gewerkschaft stimmte am Montagnachmittag mehrheitlich ein Reglement über die Unvereinbarkeit beider Mandate. Er selbst habe die Sache initiiert, sagte Robert Weber tageblatt.lu am Dienstag.
Der Verbot des Ämterkumuls betrifft das Amt des Präsidenten und des Generalsekretärs. Der Beschluss des Zentralkomitees muss noch vom nächsten Kongress der Gewerkschaft im Herbst 2014 bestätigt werden, handelt es sich doch um eine Statutenänderung. Dass der Kongress nach den Parlamentswahlen stattfinden wird, stört Weber nicht. Jeder Amtsträger soll ohnehin seine Organisation rechtzeitig über seine politischen Absichten ins Bild setzen, so Weber.
Für den aktuellen Präsidenten und Abgeordneten Weber wird sich nichts ändern. Er wurde 2009 ins Parlament gewählt. Sollte er 2014 nochmals für die CSV kandidieren, wäre er ohnehin nicht mehr von der Statutenänderung betroffen. Sein Mandat als Gewerkschaftspräsident läuft aus Altersgründen aus. Mit 60 müsse man als Gewerkschaftspräsident in Pension, so Weber.
Dasselbe gilt übrigens auch für den CSV-Abgeordneten und aktuellen stellvertretenden LCGB-Generalsekretär Ali Kaes. Auch für ihn dürfte sich die Frage des Doppelmandats Gewerkschaftsverantwortlicher/Deputierte als Altersgründen nicht stellen.
lmo
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