/ Laizistische Vereinigungen sind dabei
Bei den Diskussionen um den neuen Werteunterricht in den Schulen blieb bisher ein bedeutender Teil der Gesellschaft unberücksichtigt, die Nicht-Gläubigen. Bereits am 22. Januar hatten sieben laizistische Organisationen ihre diesbezüglichen Sorgen angemeldet.
Am Donnerstag sprach Schulminister Claude Meisch (DP) mit den Vertretern dieser Vereinigungen. Sie wollen ein Mitspracherecht bei der Umsetzung des neuen Abkommens, das in Zukunft die Beziehungen zwischen Staat und Kirchen regeln soll, insbesondere was den neuen Werteunterricht anbelangt. Die Vereinbarung war zu Wochenbeginn unterschrieben worden, nachdem das Parlament dem Verhandlungsergebnis Kirchen-Regierung zugestimmt hatte.
Besorgt sei man insbesondere darüber gewesen, dass in Sachen Werteunterricht immer wieder vom „Conseil des cultes“ die Rede ging, der zu Rate gezogen würde, sagte Jean-Claude Reding, Präsident der Ligue Luxembourgeoise de l’enseignement (LLE), gegenüber Tageblatt. Der Rat vertritt die sechs Glaubensgemeinschaften, die vom Staat anerkannt und bezuschusst werden.
Gleichberechtigt neben dem „Conseil des Cultes“
Nach dem zweistündigen Treffen mit Minister Meisch gab sich Reding zufrieden. Die Regierung ist zum Dialog mit den sieben laizistischen Organisationen bereit, vorausgesetzt sie verständigen sich auf einen Ansprechpartner für die Regierung. Sie werden dann gleichberechtigt mit dem „Conseil des cultes“ an der Ausarbeitung des Werteunterrichts teilnehmen, sagte Reding, der die Schlussfolgerungen im Namen der sieben Organisationen gezogen hatte. Für Reding stellt dies eine wichtige Öffnung seitens der Regierung dar.
Insbesondere müsse verhindert werden, dass in der Programmkommission für den neuen Werteunterricht die bisherigen Religionslehrer eine Mehrheit stellen. Vor allem die bisherigen Ethiklehrer im Sekundarunterricht sollten gehört werden.
Für den Werteunterunterricht in der Grundschule wünscht man sich, dass dem Klassenlehrer die Priorität bei der Erteilung des Werteunterrichts eingeräumt wird.
Unklar bleibt bisher, ob die bisherigen Religionslehrer Weiterbildungskurse zwingend belegen müssen. Dazu habe es noch keine eindeutige Antwort von Schulminister Claude Meisch gegeben, so Reding.
Der aktuelle Religionsunterricht zeige eine starke Ähnlichkeit mit dem in Artikel 17 (aus der neuen Konvention) definierten neuen Werteunterricht, hatten die sieben laizistischen Vereinigungen bereits am 22. Januar in einer Mitteilung bedauert. Laut Artikel 12 der neuen Konvention werde der Einfluss der Religion beibehalten. Artikel 18 besagt, dass die bisherigen Religionslehrer den neuen Werteunterricht halten sollen. All diese Tatsachen würden bei den nicht-religiösen Organisationen eine große Besorgnis hervorrufen.
Bei den sieben laizistischen Vereinigungen handelt es sich um die
Allianz vun Humanisten, Atheisten an Agnostiker Lëtzebuerg (AHA), die Association luxembourgeoise des professeurs d’éthique (ALPE), Fédération Générale des Instituteurs Luxembourgeois (FGIL), Liberté de conscience (Libco, Libre Pensée Luxembourgeoise (LPL), Ligue Luxembourgeoise de l’Enseignement (LLE) und das Syndikat Erzéiung a Wëssenschaft am OGBL (SEW/OGBL).
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