Kosten sparen mit Generika

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LUXEMBURG - Ab 1. Oktober werden die Apotheker Patienten in einzelnen Fällen Nachahme-präparate anbieten müssen. Der verstärkte Einsatz von Generika soll die Gesundheitskasse entlasten.

Wenn billigere aber gleichwertige Arzneimittel vorhanden, sollen diese angeboten werden. So der Grundgedanke der Koalitionsparteien in ihrem Regierungsprogramm. Bereits die vorige Regierung hatte die Werbetrommel zugunsten von Generika gerührt. Das Ziel ist, die Gesundheitskosten zu senken, ohne dabei die medizinische Versorgung der Patienten qualitativ zu verschlechtern.

Am 1. Oktober wird der erste Schritt in diese Richtung getan. Dann sollen bei zwei Arzneigruppen Nachahmerprodukte angeboten werden. Es handelt sich dabei um Präparate zur Senkung des Cholesterin-Spiegels und zur Behandlung von peptischen Magengeschwüren und Reflux.

Wenn der Arzt das Originalpräparat verschreibt, ein Generika jedoch vorliegt, wird der Apotheker den Kunden darüber informieren müssen, wenn das Originalpräparat teurer ist als das Nachahmerprodukt. Denn die Gesundheitskasse wird nur den Preisanteil des Generikums übernehmen. Entscheidet sich der Patient demnach für das teure Original wird er mehr drauflegen müssen.

Zwei Millionen Euro sparen

Die Gesundheitskasse und die Regierung erhoffen sich durch diese Entscheidung eine Ersparnis von zwei Millionen Euro im Jahr. Insgesamt stellen die Ausgaben der CNS für diese beiden Arzneigruppen 10 Prozent der Gesamtausgaben der CNS, so die Regierung am Freitag. Die Präparate aus den beiden ausgewählten Generikagruppen sind im Schnitt 30 Prozent billiger als das Original.

Ein Generikum ist eine Kopie eines Arzneimittels. Es kann billiger verkauft werden, weil keine Lizenzgebühren mehr anfallen. Das Nachahme-Präparat kann somit von anderen Pharmaunternehmen kostengünstiger hergestellt werden, da sie keine eigenen, aufwendigen Forschungsarbeiten finanzieren müssen. Das Generikum enthält zwar denselben Wirkstoff wie das Originalpräparat, kann aber andere Hilfsstoffe aufweisen.

Der Arzt in Luxemburg ist nicht gezwungen, dem Patienten ein Generikum zu verschreiben. Der Apotheker kann dem Patienten das Original anbieten, wenn es preisgleich zum Generikum ist.