/ Konsum ist nicht alles
Die Abgeordneten des parlamentarischen Fachausschusses haben dem Vorschlag bereits am Mittwoch zugestimmt. Sollte das Gesetzprojekt noch vor den Parlamentsferien verabschiedet werden, können die Geschäfte samstags und am Vorabend von Feiertagen bis 19.00 Uhr öffnen. Einmal im Jahr dürften sie sogar ganztags 24/24 Kunden empfangen. Die zeitlich befristete Genehmigung des Mittelstandsministeriums, die seit jeher geltende, gesetzlich vorgeschriebene Ladenöffnungszeit auf 20.00 Uhr zu verlängern, läuft nach zwei Jahren Testzeit aus.
Bis 20.00 Uhr dürfen jedoch die Geschäfte auch weiterhin öffnen, wenn sie sich zuvor mit den Gewerkschaften verständigt haben. Das gilt jedoch nur für jene Firmen mit Kollektivvertrag. Und das sind in der Regel die großen Einzelhandelsketten. Der OGBL wirft Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch vor, mit der nun vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs das Spiel der Großen mitzuspielen.
Abänderungen auf der Druck der Großen im Einzelhandel
Tatsächlich sah ihr ursprüngliches Projekt lediglich Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr vor. Der Einzelhandel habe da Druck ausgeübt, um doch noch bis 20.00 Uhr zu öffnen, sagte André Sowa vom OGBL am Donnerstag. Dem entsprechenden Änderungsantrag stimmten die Abgeordneten im Parlamentsausschuss am Mittwoch zu.
Dass die Gewerkschaften nun mit den einzelnen Betrieben verhandeln müssen, kann den OGBL-Vertreter nicht zufrieden stellen. Denn er vermisst im Projekt Verbesserungen für die Beschäftigten. So hätte beispielsweise festgehalten werden können, dass an besonderen Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr im Handel nicht gearbeitet wird, die Geschäfte am Vorabend um 16.00 Uhr schließen. Das wurde bisher auch so praktiziert, stand jedoch nicht im Gesetz. Sowa befürchtet nun, dass mit dem neuen Text alle Dämme brechen werden. Hinzukommt, dass der Gesetzesvorschlag weiterhin Ausnahmen erlaubt. Wären diese Sperren eingebaut worden, hätten die Beschäftigen des Sektors der Verlängerung samstags wohl zugestimmt.
„Wir sind mit dem Gesetzesprojekt nicht einverstanden“, so Sowa. Wenn er in der vorliegenden Fassung gestimmt wird, bedeutet er eine Verschlechterung für die Beschäftigten. Denn die paar Euros zusätzliche Vergütung, die man für die Beschäftigten jene Häuser aushandeln wird, die samstags bis 20.00 Uhr arbeiten werden, könnten die Verschlechterungen nicht kompensieren. Berufs- und Privatleben vereinbaren, werde immer komplizierter.
Ursprüngliches Projekt noch schlechter
Ob für seine Gewerkschaft das Thema nun abgeschlossen ist? Ob nicht noch weiter mit Abgeordneten gesprochen wird? Das habe man in den vergangenen Wochen mehrmals getan, betont Sowa. Immerhin gelang es, den ursprünglichen Änderungsantrag abzuschwächen. Der sah nämlich vor, die auf 20 Uhr verlängerte Öffnungszeit samstags und am Vorabend von Feiertagen auch auf jene Geschäfte ausdehnen, die keinen Kollektivvertrag haben. Patron und Angestellte hätten sich verständigen müssen. Dass dabei der Chef immer gewonnen hätte, daran zweifelt Sowa nicht. Wer würde es schon wagen, dem Chef Nein zu sagen? Befremdend wirke, dass dieser letzte Vorschlag ausgerechnet vom sozialistischen Beschäftigungsminister Nicolas Schmit stamme, so der Gewerkschafter.
Dass die längeren Öffnungszeiten damit erklärt werden, schließlich werde auch in anderen Sektoren samstags, sonntags und an Feiertagen gearbeitet, lässt Sowa nicht gelten. Wer sich das Bein breche, müsse halt gleich behandelt werden. Und auch die Polizei müsse stets erreichbar sein. Aufs Shopping könne man jedoch an Feiertagen oder in der Zeit zwischen 19.00 und 20.00 Uhr verzichten.
Ob die Läden ab August bis 20.00 Uhr weiter öffnen werden, erscheint Sowa eher fraglich. Innerhalb weniger Wochen Vereinbarungen mit allen Interessenten zu finden, werde wohl schwer sein.
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