Der CSV-Abgeordnete Marc Spautz wollte von der Regierung wissen, ob das Verursacherprinzip im Zusammenhang mit der Automobilsteuer in Luxemburg eine Rolle spielen soll oder nicht. Konkret geht es um die Einführung einer Autosteuer, die nicht nur auf Basis des Hubraums und des CO2-Ausstoßes, sondern auch auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet wird.
In Belgien habe man ein Pilotprojekt mit 1.200 Autofahrern gestartet, so Spautz. Dort seien die Wagen mit einer speziellen Anlage ausgestattet worden, welche die gefahrenen Kilometer aufzeichnet. Der Parlamentarier will wissen, ob auch in Luxemburg ein solches Projekt geplant sei.
Die Minister beruhigen
In ihrer gemeinsamen Antwort weisen die Minister François Bausch (déi gréng/Infrastrukturen), Pierre Gramegna (DP/Finanzen) und Félix Braz (déi gréng/Justiz) darauf hin, dass es im Augenblick keine Überlegungen gibt, das Verursacherprinzip bei der Berechnung der Autosteuer einzuführen. Es wird keine Kilometer-Steuer geben.
Jedoch habe man zusammen mit dem ACL im Herbst ein Treffen mit den Verantwortlichen des Car-Pass-Systems in Belgien vereinbart. Der Car-Pass, der 2006 in Belgien eingeführt wurde und der beim Kauf eines Gebrauchtwagens obligatorisch ist, helfe in erster Linie, Fälschungen des Kilometerstandes zu verhindern, so die Minister. Es handele sich um ein Dokument das die „logische Entwicklung“ des Kilometerstandes der Fahrzeuge wiedergeben soll. Der Car-Pass wird in Belgien von der Car-Pass ASBL mithilfe von für die technische Kontrolle zugelassenen Unternehmen ausgestellt.
Die EU-Kommission habe des Weiteren eine Studie über die Schaffung einer elektronischen Plattform in Auftrag gegeben, wo alle Informationen über die in der EU angemeldeten Fahrzeuge, inklusive des Kilometerstandes, gesammelt werden, erinnern die Minister.
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