/ „Keine geeignete Bestrafung“
Am 3. Juli dieses Jahres hat die beratende Menschenrechtskommission 21 Jugendliche im Gefängnis gezählt. Die Jüngste der Insassen ist nur elf Jahre alt. „Eine nicht zu tolerierende Tatsache“, so die Kommission, die sich gegen eine Inhaftierung von Minderjährigen ausspricht.
In Luxemburg regelt ein Gesetz von 1992 den Jugendschutz. Im Prinzip können Minderjährige strafrechtlich nicht belangt werden. Daraus ergibt sich jedoch, dass spezielle Maßnahmen angebracht sind, wenn ein Kind straffällig geworden ist. So kann der Richter zum Beispiel in dringenden Fällen eine vorübergehende Verwahrung in einer spezialisierten Einrichtung verordnen. Oder er kann, nach einer kontroversen Diskussion beim Jugendgericht, ein definitives Sorgerecht verfügen.
„Die Meinung, dass nur Jugendliche der unteren sozialen Schichten Straftaten begehen, ist falsch. In der Haftanstalt haben wir Kinder aus allen Gesellschaftsschichten angetroffen, die wegen Diebstahls, Drogenmissbrauchs und Gewaltdelikten verhaftet wurden“, erklärt Jean-Paul Lehners, der Präsident der Kommission.
Ein großes Problem sieht die Menschenrechtskommission unter anderem bei der Einhaltung der Prozeduren. Während das Gericht in Luxemburg-Stadt die Vorgehensweisen respektiert, nimmt das Tribunal in Diekirch die Verordnungen nicht immer so ernst. So wird ein Jugendlicher im Norden zum Beispiel nicht systematisch durch einen Anwalt vertreten.
Auch kommen Jugendliche nach Schrassig, die keine Straftaten begangen haben. Zum Beispiel, wenn sie mehrere Male aus Dreiborn geflüchtet sind. Oder Jugendliche werden ohne Prozess über einen Monat lang in Haft gehalten.
Manko
Andere Kritik: Die Haftbedingungen in Schrassig sind nicht optimal. Es gibt keine pädagogische, schulische oder therapeutische Betreuung für Jugendliche, die zu oft auf sich alleine gestellt sind, in einem Umfeld, das für ihre Resozialisierung nicht förderlich ist. Die Haftanstalt zeichnet sich durch einen großen Mangel an Mitteln aus. Die Jugendlichen Insassen haben zum Beispiel ein Recht auf 15 Stunden Unterricht und 4 Stunden Sport pro Woche. In der Praxis sind es oft weniger.
Des Weiteren ist die Kommission der Meinung, dass die Übertragung der elterlichen Autorität auf den Direktor der Haftanstalt im Falle einer Inhaftierung eines Minderjährigen unnötig ist. Luxemburg ist das einzige Land in Europa, wo diese Regelung noch besteht.
Die Menschenrechtskommission fordert schließlich eine spezifische Ausbildung aller Akteure, die mit jugendlichen Straftätern zu tun haben.
Keine Sicherheitseinheit
Bis 2010 soll neben dem „Centre socio-éducatif“ eine spezielle Sicherheitsabteilung für Jugendliche entstehen. Dies stößt jedoch auf großen Widerstand von Seiten der Menschenrechtler, die sich auch strikt gegen eine Häufung der Funktion des Direktors des „Centre socio-éducatif“und der neuen Sicherheitsabteilung für Jugendliche aussprechen. Bis zu einer definitiven Entscheidung, was den Standort des Sicherheitstraktes angeht, müssen die Betreuungsstrukturen im „normalen“ Gefängnis effizienter gestaltet werden, so Gilbert Pregno, Mitglied der Kommission
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