Kein Konzept für Kinderbetreuung

Kein Konzept für Kinderbetreuung
(Pierre Matge)

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LUXEMBURG - Die „Chambre des salariés“ (CSL) steht dem Gesetzesentwurf der Betreuungseinrichtungen für Kinder kritisch gegenüber.

Das System der Betreuungseinrichtungen für Kinder wird in Luxemburg reformiert. Zu den Hauptänderungen gehören die Einführung eines nationalen Referenzrahmens mit allgemeinen Zielen und pädagogischen Prinzipien sowie die Ausweitung des „Chèque-service accueil“ für Grenzgänger. Die „Chambre des salariés“ (CSL) steht diesem Gesetzesentwurf kritisch gegenüber.

In den letzten Jahren hat der quantitative Ausbau der Betreuungseinrichtungen von Kleinkindern, Schülern und Jugendlichen stark zugenommen. So hat sich die Anzahl der angebotenen Plätze in Kindertagesstätten, bei Tageseltern und in Kinderkrippen insgesamt zwischen 2009 und 2014 fast verdoppelt (von 24.648 angebotenen Plätzen auf 49.208). Vor diesem Hintergrund begrüßt die Arbeitnehmerkammer den Willen der Regierung, die Qualität dieser Betreuung zu sichern bzw. zu verbessern.

Zu restriktive Bedingungen

Allerdings wird kritisiert, dass der im Februar vorgestellte nationale Rahmenplan „ein Konzept ohne Inhalt ist und somit schwer einzuschätzen ist“.

Tatsächlich wurde dieses nationale Konzept von offizieller Seite nicht detailliert. Auch die Pflicht für Betreuer, Fortbildungen zu absolvieren, wird im Prinzip von der CSL gutgeheißen. Es wird jedoch erwartet, dass die Fortbildungsstunden als Arbeitsstunden im Gesetzesprojekt angerechnet werden. Bezüglich der Ausweitung der „Chèques-services accueil“ (CSA) auf Grenzgänger kritisiert die Arbeitnehmerkammer die zu restriktiven Bedingungen.

Es sei nicht hinnehmbar, dass die CSA nur für Kinder von Grenzgängern in Anspruch genommen werden kann, welche in Luxemburg eingeschult sind oder dort eingeschult werden. Laut der „Chambre des salariés“ schließt diese Regelung zu viele Grenzgänger aus. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass diese Regelung wahrscheinlich nicht in Einklang mit europäischem Recht ist.

Letztlich fordert die CSL eine komplette Überarbeitung des Gesetzesprojektes zu den Betreuungseinrichtungen im Großherzogtum.