/ Kein Dach mehr über dem Kopf - Was nun?
Die Wohnungsnot beschäftigt die Parlamentarier. Jede Woche würden mherere Zwangsräumungen von Wohnungen durchgeführt, weil die Einwohner ihre Miete nicht mehr zahlen könnten, erklärt der CSV-Abgeordnete Marcel Oberweis. Die Gründe sei meistens Geldnot nach einem Unfall, einer Scheidung, einem Job-Verlust … Der Parlamenterier wollte von Wohnungsbauministerin Maggy Ngel (DP) wissen, zu wie vielen Zwangsräumungen es im Jahr kommt und wie den betroffenen Haushalten geholfen wird.
In ihrer Antwort erklärt Maggy Nagel, dass es im Augenblick keine Statistiken über Wohnungszwangsräumungen gibt. Laut Angaben der 19 Gerichtsvollzieher, welche die Zwangsräumungen durchführen, werden jedes Jahr zwischen 200 und 250 Wohnungen zwangsgeräumt. Zwangsräumungen seien jedoch in den meisten Fällen nur die letzte Lösung, so die Ministerin. Pro Jahr landen 750 Dossiers bei den Gerichtsvollziehern. Davon werden nur in etwa 200 bis 250 Fällen die Wohnungen geräumt. Die Zahl der Zwangsräumungen steige aber seit ein paar Jahren, unter anderem wegen der Mietpreiserhöhungen. Aber trotz einer Räumung sitzen die Einwohner nicht auf der Straße, betont die Wohnungsbauministerin.
Die Rolle der Gemeinden
Den Gemeinden kommt in solchen Fällen eine große Verantwortung zu. Maggy Nagel betont, dass jede Gemeinde Notunterkünfte für ihre Einwohner haben sollte. Denn die Gemeinden müssten nicht nur Haushalten, deren Wohnung geräumt worden ist eine Notunterkunft anbieten, sondern auch Personen, die durch eine Überschwemmung oder ein Feuer in eine Notlage geraten sind. Auch bei der Suche nach einer neuen, definitiven Bleibe spielen die Kommunen eine wichtige Rolle, so Maggy Nagel.
Im Rahmen des Mietgesetzes hätten die Gemeinden die moralische Verpflichtung, „allen Menschen, die in der Gemeinde domiziliert seien, eine Wohnung zu stellen“, erinnert die Ministerin. In diesem Zusammenhang seien sie auch verantwortlich für die Aufbewahrung der Möbel im Falle einer Zwangsräumung. Die Ministerin betont aber, dass es im Augenblick keine Liste der Gemeinden gibt, die „Notwohnungen“ besitzen.
Für Personen mit niedrigem Einkommen oder in einer Notlage, die Schwierigkeiten haben, eine Mietwohnung zu finden, besteht die Möglichkeit, über die Agentur für Sozialwohnungen (Agence immobilière sociale – AIS) eine Wohnung zu mieten. Sie stellen in Not geratenen Haushalten preisgünstige Wohnungen, für maximal drei Jahre unter Vorzugsbedingungen zur Verfügung.
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