Kein böses Erwachen zu Neujahr

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Feuerwerk gehört zu Silvester wie Raclette und Champagner. Damit um Mitternacht nichts ins Auge geht, haben wir unten stehend einige Tipps zusammengefasst.

Mit ordentlich Krach und Glitzer wird das neue Jahr am 31. um Mitternacht begrüßt. Damit trotz der Feierlaune kein Unfall den Start in 2013 verdirbt, heißt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Und diese beginnt nicht erst um Mitternacht, sondern schon beim Einkauf von Raketen und Batterie-Feuerwerken. Denn noch immer landen über dubiose Umwege nicht zertifizierte Artikel aus Osteuropa in den Regalen.
Zugelassenes Feuerwerk von risikoreichen Modellen zu unterscheiden, ist dabei ganz leicht.

Die deutsche Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung untersucht das ganze Jahr über die zu Silvester im Handel befindlichen Feuerwerkskörper und definiert, welche verkauft werden dürfen. Freigegebene Artikel tragen eine Prüfnummer, die mit „BAM“ beginnt. Diese lässt sich im Internet leicht überprüfen. Nicht zugelassenes Feuerwerk kann zu schweren Unfällen bis hin zum Tod führen. So fielen den Prüfern Exemplare in die Hände, deren Zündschnur zu schnell abbrannte, um sich in Sicherheit zu bringen, oder ein Vielfaches der erlaubten Menge an Schwarzpulver enthielten. Produkte von bekannten Markenherstellern genügen den strengen Sicherheitsvorschriften.

Eine erste Vorkehrung ist die Unterteilung der Feuerwerksartikel in die Klassen I bis IV sowie T2. Im freien Handel werden nur Artikel der Klassen I (ab 16 Jahren) und II (über 18 Jahre) verkauft.

Kein Alkohol

Alle anderen Klassen sind für Hobby-Feuerwerker tabu und dürfen nur an Personen, die eine pyrotechnische Ausbildung bestanden haben, ausgehändigt werden. Einschränkungen gelten auch für die Händler: Sie müssen über eine Verkaufserlaubnis verfügen und dürfen bis zu 100 Kilogramm auf Lager haben. Davon dürfen maximal 20 Kilogramm in Vitrinen ausgestellt werden, die übrige Menge muss sicher verschlossen sein. Zum Feuerwerk um Mitternacht gehört eine gewisse Vorbereitung, die sowohl dem eigenen als auch dem Schutz der umstehenden Zuschauer dient. So müssen die Feuerwerkskörper bis zum Abschuss an einem trockenen, kühlen und belüfteten Ort gelagert werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern liegt.

Zum Abschuss eignen sich offene Flächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Zwischen Zuschauern und Publikum sollte ein Sicherheitsabstand von wenigstens 30 Metern eingehalten werden. Nicht zuletzt gilt auch: Wer zündeln will, sollte bis Mitternacht auf Alkohol verzichten.

Abschussrampe

Als Abschussrampe eignen sich leere Flaschen, die in einem Getränkekasten stehen. Die Rakete ist stets so auszurichten, dass sie nicht in Richtung von Gebäuden fliegt. Anwohner sollten auf Nummer sicher gehen und Fenster und Dachluken schließen. Eventuelle Querschläger könnten sonst einen Wohnungsbrand auslösen.

Die Zündschnur von pyrotechnischen Artikeln ist stets am äußersten Ende anzuzünden. Nur so bleibt ausreichend Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen.

Für den Lack von Autos stellen Böller und herumfliegende Raketen-Überreste durchaus eine Gefahr dar. Der beste Ort, sein Fahrzeug in der Nacht des Jahreswechsels zu parken, ist deshalb eine Garage, ein Carport oder ein Parkhaus.

Wohin mit dem Auto?

Wer sein Fahrzeug im Freien lässt, muss aber nicht gleich an das Schlimmste denken, wenn er am Neujahrsmorgen Schmauchspuren am Fahrzeug entdeckt. Schäden durch Feuerwerkskörper können in den meisten Fällen selbst ausgebessert werden. Selten richten ausgebrannte Raketen und andere Knaller größere Schäden an.

Reste von Schwarzpulver lassen sich meist durch eine gründliche Wäsche beseitigen. Hartnäckigen Spuren und leichte Verbrennungen in der Lackoberfläche lassen sich mit einer hochwertigen Politur auspolieren. Die Fahrt zur Lackiererei ist erst bei wirklich großen Lackschäden angesagt, wenn eine Rakete das Auto zum Beispiel direkt nach dem Start getroffen hat.