Der Bürgermeister von Luxemburg-Stadt hatte 2012 einen Baustopp gegen das Vorhaben von EZB-Mitglied Yves Mersch und seiner Frau verhängt. Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass der verhängte Baustopp nicht rechtens sei. Im Urteil vom 10. Juni begründet das Gericht den Entschluss.
Der Baustopp wurde verhängt, weil festgestellt wurde, dass die bestehenden Bauten auf dem Eicherfeld komplett abgerissen werden sollten. Dies sei gegen die Bauvorschriften im Falle eines Umbaus oder einer teilweisen Erneuerung.
Keine Divergenzen
Doch die Baugenehmigung, die Yves Mersch bewilligt wurde, beinhaltet den Neubau eines Hauses nach dem fast-kompletten Abriss des alten Gebäudes. Da es keine Divergenzen zwischen der Baugenehmigung, die Mersch erteilt wurde, und dem tatsächlichen Verlauf der bisherigen Arbeiten gab, sieht das Verwaltungsgericht keinen Grund für den Baustopp.
Dennoch weist das Gericht darauf hin, dass dieses Urteil sich nur auf den zu unrecht verhängten Baustopp bezieht. Das Verfassungsgericht urteilte hierbei nicht über die Konformität des Projektes im Rahmen der allgemeinen Raumplanung oder im Rahmen der Gebäuderegelung.
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