/ Katastrophale Informations-Politik
Zuerst war es ein Verkäufer des Diprivan-Herstellers Astrazeneca, der seit fünf Jahren nicht mehr für diese Firma arbeitet, der im Zeugenstand zugab, Luc M., einen der angeklagten Ärzte aus dem CHL, gut gekannt zu haben.
Weiter bestätigte er, dass in Belgien 2004 eine sogenannte „Doctor Letter“ zur Änderung der Beipacknotiz ausgegeben worden war, was die Luxemburger Gesundheitsbehörden zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht für nötig empfunden hätten.
Klarstellung
Auf Nachhaken von Me Urbany, der Anwalt der fünf angeklagten Krankenpflegerinnen, stellte der Zeuge plötzlich klar, dass es sich bei seiner Aussage zum sogenannten Arztbrief in Belgien um seine persönliche Meinung handele, da er in seinem Beruf nicht direkt damit konfrontiert war.
Diese Berichtigung war wohl von einer logischen Prämisse diktiert, da dieser ominöse Brief bisher nirgends aufgetaucht ist, ansonsten er doch wohl integraler Bestandteil des Dossiers sein müsste.
Skandalös
Es war dann der Verantwortliche des biochemischen Labors im CHL, der mit den genauen Berichten über die Untersuchungen am kleinen Verkehrsopfer in den Zeugenstand trat und diese dem Gericht, dem Staatsanwalt und den implizierten Parteien überreichte.
Was aus seinen weiteren Aussagen als skandalös zurückbehalten werden muss, ist die Tatsache, dass der Zeuge, der heute noch als Leiter des biochemischen Labors im CHL arbeitet, erst im Juli 2009, also ganze vier Jahre nach dem Unfall, von den Umständen erfuhr, die zum Tod der kleinen Stéphanie führten.
Katastrophale Informationspolitik
Dies muss leider als weiterer Beweis der damals katastrophalen Informationspolitik im einheimischen Gesundheitswesen gewertet werden, die Luxemburg nicht zum ersten Mal in seiner Geschichte als „Département des Forêts“ abstempelt.
Der Prozess wird am Donnerstag (16.02.12) mit den mit Spannung erwarteten Aussagen der Vertreter der Luxemburger Gesundheitsbehörden fortgesetzt.
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