/ Justiz weist Kritik des Ombudskomitees für Kinderrechte zurück
Wurde ein Mann, der ein Kind von fünf Jahren sexuell missbraucht haben soll, unrechtmäßig wieder auf freiem Fuß gesetzt? Diese Vermutung hat das Ombudscomité fir d’Rechter vum Kand vergangene Woche geäußert.
Anlass für diese Reaktion war die Meldung, die Kriminalkammer des Berufungsgerichts habe das erstinstanzliche Urteil bestätigt, das einen vermeintlichen Sexualtäter freisprach. Dabei hätte der Betroffene gestanden, ein fünf Jahres Kind sexuell missbraucht zu haben, so das ORK. Die Person habe in betrunkenem Zustand das Kind mit seiner Frau verwechselt. Auch dies hätte zur Freilassung beigetragen. Das Komitee berief sich dabei auf Medienberichten.
Jedermann habe das Recht, eine Justizentscheidung zu kritisieren. Nur müsse derlei Kritik auf Wissen begründet sein, so die Generalstaatsanwaltschaft in einer Mitteilung am Dienstag. Das Berufsgericht habe das Urteil in erster Instanz tatsächlich bestätigt, wenn auch mit anderer Begründung, so der Generalstaatsanwalt.
Kein Geständnis
Falsch sei die Behauptung, der Beschuldigte habe den Tathergang gestanden. Vielmehr habe er immer wieder, auch in der Berufsprozedur, behauptet, er könne sich nicht an die Tat erinnern, die ihm vorgeworfen werde.
Es stimme auch nicht, der Beschuldigte sei freigesprochen worden, weil er betrunken gewesen sei.
Der Freispruch erfolgte, weil dem Beschuldigten die Vorwürfe nicht zweifelsfrei zugeschrieben werden konnten. Und da habe das fundamentale Rechtsprinzip gegolten: Im Zweifelsfall für den Angeklagten. lmo
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